Das Investitionsprogramm Landwirtschaft startet im April 2021 in die zweite Runde. Das Antragsverfahren wurde im Vergleich zur ersten Runde komplett umgestellt vom Windhund- auf ein Losverfahren. Das hat bei investitionswilligen Landwirten zusätzliche Fragen aufgeworfen. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat darum jetzt in einer „Programminformation“ wichtige Hinweise zum Ablauf des Verfahrens zusammengefasst.
Vor allem zwei Fehler sollten Sie vermeiden:
- Es bringt nichts, jetzt schon Dokumente zur Interessensbekundung einzureichen. Solche Unterlagen werden von der Rentenbank nicht berücksichtigt.
- Zum jetzigen Zeitpunkt sollten Sie auch noch keinen Änderungsantrag zur Verlängerung der Lieferfrist von Maschinen und Geräten stellen.
Entscheidend ist jetzt die Registrierung im Onlineportal
Entscheidend für die Teilnahme an der zweiten Antragsrunde ist nach Angaben der Rentenbank, dass Sie sich als investitionsbereiter Unternehmer im Onlineportal als Antragsteller registrieren. Nur dann nehmen Sie am weiteren Verfahren teil. Registrierungen sind jederzeit möglich und behalten ihre Gültigkeit.
Registrierte Nutzer werden von der Rentenbank per E-Mail anschließend zum „Interessenbekundungsverfahren“ eingeladen. Dabei ist anzugeben, ob Sie an der zweiten oder einer späteren Antragsrunde des Investitionsprogramms teilnehmen wollen.
Bei der Interessenbekundung besteht kein Zeitdruck
Wie die Rentenbank weiter erläutert, hat das Interessenbekundungsverfahren noch nicht begonnen. Vorgesehen sei ein Start im April. Es bestehe also kein Zeitdruck. Das Interessenbekundungsverfahren werde nach dem Start über mehrere Tage in einem festgelegten Zeitraum geöffnet sein.
Wer sich online registriert und anschließend seine Investitionsabsicht im Interessenbekundungsverfahren dokumentiert hat, nimmt am Losverfahren teil. Nach der Reihenfolge der ausgelosten Teilnehmer werden Sie wiederum per E-Mail aufgefordert, Ihren Zuschussantrag im Onlineportal der Rentenbank zu erfassen. Der im Portal abgeschlossene Zuschussantrag sei anschließend mit einem Darlehensantrag innerhalb von zwei Monaten über die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank einzureichen.
Jetzt noch keine Anträge auf Fristverlängerung stellen
Eine weitere Anpassung des Verfahrens betrifft den Bewilligungszeitraum für geförderte Maschinen und Geräte. Grundsätzlich ist die Lieferung von Maschinen und Geräten weiterhin bis zum 31. Oktober 2021 einzuhalten. Aufgrund der Lieferschwierigkeiten kann der Bewilligungszeitraum nach Darstellung der Rentenbank auf den 1. Dezember 2021 verlängert werden.
Weil die Details dazu aber noch in Abstimmung sind, bittet die Rentenbank darum, von entsprechenden Änderungsanträgen zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Das Kreditinstitut will rechtzeitig auf seiner Homepage über die Einzelheiten informieren.
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