Seit dem 9. Januar läuft die Anhörung zum Entwurf der Natura 2000-Verordnung und der Feinabgrenzung der FFH-Gebiete. Allerdings sind einem Bericht des Bayerischen Bauernverbandes zufolge beim Anhörungsverfahren im Internet zahlreiche Probleme und technische Schwierigkeiten aufgetreten.
Bürger erhalten deswegen weitere zwei Monate zusätzlich Zeit, ihre Betroffenheit als Eigentümer von Acker-, Wiesen- oder Waldgrundstücken zu überprüfen und ihre Einwendungen, Fragen oder Bedenken bei den zuständigen Behörden vorzubringen. Die neue Frist gilt jetzt bis zum 1. Mai (bislang 1. März).
Die Unterlagen und Karten zur FFH-Feinabgrenzung sind
hier abrufbar, auch die Stellungnahmen müssen online abgegeben werden.
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