Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Produktion und Förderung

FFH-Feinabgrenzung/Bayern: Frist bist Mai verlängert

pd
am Montag, 02.03.2015 - 12:15 (Jetzt kommentieren)

Eigentlich ist die Frist zur Feinabgrenzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete am 1. März abgelaufen. Weil das Verfahren nicht ganz unproblematisch war, gilt jetzt eine Verlängerung bis zum 1. Mai.

Seit dem 9. Januar läuft die Anhörung zum Entwurf der Natura 2000-Verordnung und der Feinabgrenzung der FFH-Gebiete. Allerdings sind einem Bericht des Bayerischen Bauernverbandes zufolge beim Anhörungsverfahren im Internet zahlreiche Probleme und technische Schwierigkeiten aufgetreten.
 
Bürger erhalten deswegen weitere zwei Monate zusätzlich Zeit, ihre Betroffenheit als Eigentümer von Acker-, Wiesen- oder Waldgrundstücken zu überprüfen und ihre Einwendungen, Fragen oder Bedenken bei den zuständigen Behörden vorzubringen. Die neue Frist gilt jetzt bis zum 1. Mai (bislang 1. März).
 
Die Unterlagen und Karten zur FFH-Feinabgrenzung sind hier abrufbar, auch die Stellungnahmen müssen online abgegeben werden.
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...