In Bezug auf den Naturschutzausgleich, der bei Eingriffen in Natur und Landschaft gesetzlich vorgeschrieben sei, erklärte Decker, dass dieser zwar nachvollziehbar ist. Der Naturschutzausgleich müsse aber gezielter, kooperativer und flächenschonender umgesetzt werden, wenn er in Zukunft noch auf Akzeptanz stoßen soll. Bisher bliebe der Entwurf für eine bundeseinheitliche Kompensationsverordnung aber noch weit hinter den Erwartungen zurück.
Decker hob hervor, dass der Auftrag des Bundesnaturschutzgesetzes zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen in der Verordnung bisher nicht eindeutig genug umgesetzt und eine Strategie für die Entsiegelung nicht mehr benötigter Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht vorhanden ist. Weiter seien im Verordnungsentwurf für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, wie Blühstreifen, die Hürden viel zu hoch gelegt.
- Flächenschutz im Gesetz verankern (8.05.2012) ...
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