Der Beschäftigung geflüchteter Menschen kommt eine besondere Bedeutung zu, da eine Integration vor allem durch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Broschüre veröffentlicht, um Betriebe und Unternehmen über die Besonderheiten zu informieren. Bei der Ausbildung junger Menschen aus dem Ausland gelten folgende Regeln:
Asylsuchende dürfen ab dem 4. Monat eine Ausbildung beginnen
Betriebliche Berufsausbildungen, zu denen auch die 14 Grünen Berufe gehören (duale Ausbildungen) können Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete, sofern kein Arbeitsverbot vorliegt, ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde dies erlaubt. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen.
Ausbildung muss vor dem 21. Lebensjahr begonnen werden
Die Ausländerbehörde kann nach den am 1. August 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen die Duldung für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung zunächst für ein Jahr erteilen. Wenn die Berufsausbildung fortdauert und in einem angemessenen Zeitraum mit ihrem Abschluss zu rechnen ist, sollen die Ausländerbehörden die Duldung für jeweils ein Jahr verlängern. Der Auszubildende muss die qualifizierte Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnehmen und darf nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen.
Sichere Herkunftsländer sind neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die folgenden Staaten:
- Bosnien und Herzegowina,
- Ghana,
- Mazedonien, Senegal und
- Serbien.
Befristete Aufenthaltserlaubnis nach der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie eine ihrem Abschluss entsprechende und für ihren Lebensunterhalt ausreichend bezahlte Stelle finden.
Arbeitgeber bekommen Unterstützung
Arbeitgeber können finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Ausbildungsvorbereitung erhalten. Außerdem können Arbeitgeber mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt (z. B. Eingliederungszuschuss) unterstützt werden.
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