Das geht aus dem Entwurf einer Aufbauhilfeverordnung vor, den Bund und Länder erarbeitet haben und der auf einer Sondersitzung des Bundesrates am 16. August 2013 beschlossen werden soll. Die Verordnung dient der Umsetzung des vor wenigen Wochen als Reaktion auf die Flutkatastrophe im Juni beschlossenen Aufbauhilfegesetzes. Sie sieht unter anderem vor, dass in der Land- und Forstwirtschaft entstandene hochwasserbedingte Überschwemmungsschäden ausgeglichen werden.
Dazu zählen der Verlust, die Zerstörung und die Beschädigung von Wirtschaftsgütern wie Betriebsgebäuden, Maschinen, Anlagen, Flächen, Tierbeständen und Betriebsmitteln, ferner Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Schäden durch nicht mögliche Aussaat, Schäden an Forstkulturen sowie Evakuierungskosten. Für die Antragstellung wird eine Frist bis zum 30. Juni 2015 eingeräumt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Schadensbeseitigung in der ländlichen Infrastruktur. Darunter fallen insbesondere ländliche Wege im Außenbereich von Gemeinden sowie Deiche.
- Hochwasser wohl teuerste Naturkatastrophe (9. Juli 2013) ...
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