Für Landwirte ist die technische Umsetzung der Prämienveteilung zwar wenig spannend, aber bei ihrer Antragsstellung sollten sie darauf achten, dass ein zusätzlicher Haken zu setzen ist. Wer nämlich die Förderung für die ersten Hektare mitnehmen möchte, muss den Antrag hierfür (Antrag der Umverteilungsprämie) im Sammelantrag stellen.
Die Umsetzung der Antragsstellungg geht aus der Ersten Verordnung zur Änderung der InVeKos-Verordnung (Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems) hervor. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sie jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Die Erste Verordnung regelt die Umsetzung der Umverteilungsprämie durch die Verwaltungseinheiten - wie landwirtschaftliche Beratungsstellen.
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