Wie die Rentenbank in einer Pressemitteilung informiert, sei der Förderzuschuss von 1,50 Prozent für Kredite mit einer Laufzeit von über zehn Jahren und mit einer Zinsbindung von zehn Jahren „entsprechend der Entwicklung an den Kapitalmärkten“ eingestellt worden.
Keine Veränderung bei Zinsbindung von fünf Jahren
Der Förderzuschuss für Kredite mit mehr als zehn Jahren Laufzeit bei einer Zinsbindung von fünf Jahren bleibt bestehen. Das betrifft die Kreditlaufzeiten über zwölf, 15, 20 und 30 Jahre. Nicht mehr genutzt werden kann der Förderzuschuss für die Zinsbindung von zehn Jahren.
Bei den Krediten mit einer Laufzeit von zehn Jahren verändern sich beide Varianten nicht: Sowohl für die fünfjährige als auch für die zehnjährige Zinsbindung wird der Förderzuschuss von 1,50 Prozent noch angeboten.
Für Kredite mit einer kürzeren Laufzeit als zehn Jahre entspricht die Zinsbindungsfrist immer der Laufzeit. Auch hier bleibt der Förderzuschuss Bestandteil des Angebots der Rentenbank.
Wird ein Förderzuschuss angeboten, beträgt er immer 1,50 Prozent.
Förderzuschuss: Effektiver Zinssatz von 0,73 Prozent möglich
Die Rentenbank weist darauf hin, dass mit Hilfe des Förderzuschusses der effektive Zinssatz deutlich unter 1,00 Prozent gehalten werden kann.
- Beispielsweise beträgt er bei einem Ratendarlehen zu „Top-Konditionen“ mit zehn Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung in der Preisklasse A bei 0,73 Prozent.
Bei allen Förderdarlehen müssen die Kreditanträge über die Hausbank gestellt werden. Je nach Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor, erläutert die Rentenbank.
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