Wenn Landwirte ausgewählte Produkte kaufen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz im Betrieb dienen, so können sie auch in diesem Jahr einen Zuschuss bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) beantragen.
Ab dem 1. Februar 2022 stellt die SVLFG dafür insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Pro Betrieb kann jedes Jahr die Förderung für ein bestimmtes Produkt beantragt werden. Die Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Außerdem dürfen sie in den Jahren 2021 und 2022 keine Förderung erhalten haben.
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Aktion endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind.
Wer einen Zuschuss beantragen möchte, sollte sich beeilen, denn die Mittel wurden zum Beispiel vor zwei Jahren bereits am ersten Antragstag ausgeschöpft.
Welche Produkte sind förderfähig?
Für folgende Produkte übernimmt die SVLFG 30 Prozent beziehungsweise 50 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch höchstens die jeweilige Maximalförderung:
Produktbezeichnung | maximale Förderhöhe |
---|---|
Radwechselwagen | 30 %, max 300 Euro |
Groballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder | 30 %, max 500 Euro |
Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) oder Helmfunk (2 Geräte) | 30 %, max 400 Euro |
schleuderarme Werkzeuge für Freischneider | 30 %, max 120 Euro |
Akkuschere für Weinbau, Obstbau, Baumschulen oder Weihnachtsbaumproduktion | 30 %, max 200 Euro |
Produktbezeichnung | maximale Förderhöhe |
Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt) | 50 %, max 400 Euro |
Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz | 50 %, max 400 Euro |
UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe | 50 %, max 400 Euro |
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Erstmals können die Anträge in diesem Jahr über das Versichertenportal "Meine SVLFG" gestellt werden. Sich hier rechtzeitig zu registrieren, wird von der SVLFG empfohlen, damit der Antrag gleich zu Beginn der Aktion am 1. Februar 2023 ab 12 Uhr online gestellt werden kann. Für die Registrierung folgen Sie diesem Link.
Worauf muss ich bei der Förderung achten?
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag vor Kauf des jeweiligen Produkts per E-Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 ein. Berücksichtigt werden nur Anträge, die ab Beginn der Aktion eingehen.
Wichtig: Warten Sie die Förderzusage ab, bevor Sie sich das Produkt kaufen.
Anschließend können Sie die Rechnung per E-Mail, Fax oder über das Versichertenportal einreichen. Was genau gefördert wird und welche Anforderungen an die Produkte gestellt werden, finden Sie ebenfalls auf der Website der SVLFG. Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt werden, werden nicht gefördert.
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