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Agrardieselvergütung

Fristablauf für Landwirte: Agrardiesel-Antrag jetzt stellen!

Betanken eines Diesel-Schleppers
am Montag, 25.09.2023 - 13:48 (2 Kommentare)

Am 30. September 2023 endet die Frist für die Einreichung des Agrardiesel-Antrags beim zuständigen Hauptzollamt. Für eine Antragstellung in Papierform ist es das letzte Jahr.

Im Jahr 2021 hatten die Behörden mit der dreijährigen Übergangsfrist für die Umstellung auf den digitalen Agrardiesel-Antrag begonnen. Papieranträge werden jetzt also letztmalig akzeptiert. 

Nachfolgend finden Sie die Anleitung für die Umstellung auf das digitale Verfahren. 

Formulare 1140 und 1142 für den Papierantrag

Für den Papierantrag kann das Formular 1140 (der vollständige Antrag) von allen Landwirten verwendet werden.

Wer im Jahr 2021 erfolgreich einen Antrag gestellt hat, kann den Kurzantrag – das Formular 1142 – nutzen, sofern sich keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis oder bei der Anzahl der Bienenvölker ergeben haben und sofern es sich bei Ihrem Betrieb nicht um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt.

Die Anträge finden Sie als PDF-Datei weiter unten in unserem Artikel.

Digitaler Agrardiesel-Antrag: Elster-Zertifikat für Organisationen

Was seit 2021 neu ist und vielen Landwirten Probleme bereitet hat, ist das Einreichen der Formulare und dazugehörigen Unterlagen im Zoll-Portal. Für die digitale Antragstellung ist ein Elster-Zertifikat für Organisationen beziehungsweise Geschäftskunden notwendig. Über Ihren Personalausweis können Sie beziehungsweise Ihr Betrieb nicht identifiziert werden. Entsprechend müssen Sie für den Agrardiesel-Antrag im Zollportal als Kontoart das "Geschäftskundenkonto" wählen.

Wie erhalte ich das Elster-Zertifikat für Organisationen?
Ein Organisationszertifikat kann über Elster mithilfe der Steuernummer beantragt werden. Auch hier müssen Sie darauf achten, als Geschäftskunde und nicht als Bürger registriert zu sein.

Agrardiesel-Antrag: Ohne Papier geht es nicht

Um die Registrierung im Zoll-Portal abschließen zu können, bekommen Sie per E-Mail einen Link und einen Code zugesandt. Gegebenenfalls sollten Sie prüfen, ob die E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist. Empfehlenswert ist es, sich die E-Mail gut abzuspeichern und zunächst auf die letzten Zugangsdaten in Papierform zu warten.

Zusätzlich werden Ihnen nämlich die restlichen Zugangsdaten vom Finanzamt als Brief zugesandt. Damit können Sie die Anmeldung im Zoll-Portal über den Link aus der E-Mail abschließen.

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