Durch das „Frühwarnsystem“ bei Cross Compliance (CC) drohen Landwirten seit Jahresbeginn schärfere Sanktionen bei geringfügigen Verstößen. Damit büßen Landwirte bei einem wiederholten Bagatell-Verstoß, wie zum Beispiel einer fehlenden Ohrmarke, drei Prozent ihrer EU-Beihilfen für das laufende Jahr ein und zusätzlich müssen sie rückwirkend ein Prozent der EU-Zahlungen des vergangenen Jahres zurückzahlen. Tritt der gleiche Verstoß erneut auf, werden neun Prozent der Zahlungen fällig.
"Das kann schnell teuer werden", erklärt Matthias Borst, Leiter des Fachbereichs Agrar- und Umweltpolitik des Bayerischen Bauernverbandes. Denn die prozentualen Kürzungen betreffen nicht nur die Betriebsprämie, sondern die Gesamtzahlungen aus dem EU-Topf (wie zum Beispiel Ausgleichszahlungen oder KULAP-Prämien).
Agrarkommissar Hogan: 'Deutschland ist selbst Schuld'
Weiterhin kommt damit auf die Behörden ein höherer Bürokratieaufwand zu, denn es müsse nun auch bei diesen kleinen Verstößen jeweils eine Prüfung der Abhilfemaßnahme erfolgen.
Doch das sei, so die Meinung von EU-Agrarkommissar Phil Hogan, ein hausgemachtes, deutsches Problem. In seiner Antwort auf eine Anfrage des bayerischen Agrarministers Helmut Brunner (CSU) schreibt er: „Es ergibt sich ein nationales Problem aus der Tatsache, dass die deutschen Rechtsvorschriften offenbar einen obligatorischen Besuch zwecks Überprüfung der Abhilfemaßnahme erfordern. Jedoch beruht eine solche Vorschrift nicht auf Gemeinschaftsrecht.“
EU-Kommissar hat kein Verständnis
Die Übernahme des neuen „Frühwarnsystems“ sei zudem freiwillig, man könne ja die alte Sanktionspraxis beibehalten. Dabei sollte die Änderung eigentlich die Bürokratie bei Bagatellverstößen verringern. „Da macht es sich der EU-Kommissar zu einfach“, so die Meinung des Agrarpolitik-Experten Matthias Borst. „Die drohenden Sanktionen bei wiederholten, geringfügigen Verstößen gehen nicht auf eine Interpretation der deutschen Agrarministerien zurück. Die EU-Kommission stellt den Sachverhalt unvollständig dar. Fakt ist nämlich, dass die Auslegung der EU-Kommission sehr wohl ein Ausgangspunkt für die Probleme ist.“
BMEL im Gespräch mit Hogan
Bundesminister Christian Schmidt (CSU) sei hinsichtlich des Themas schon im Gespräch mit dem Kommissar. Dem Minister gehe es darum, dass nicht aus Bagatellverstößen im Wiederholungsfall sofort hohe Strafen entstehen, wie es nach dem Regelwerk der Kommission möglich sei, so das BMEL gegenüber dem Bayerischen Wochenblatt (BLW).
Zur Aussage Hogans, dass die aktuelle, sehr restriktive Auslegung der Regeln eine deutsche sei, gab es keinen Kommentar aus dem Ministerium, schreibt das BLW.
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