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Pacht

Was sich für ostdeutsche Landwirte ab 2025 bei der Grundsteuer ändert

Hof Landwirtschaft
am Sonntag, 07.05.2023 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Sind Sie Landwirt in den neuen Bundesländern? Dann zahlen Sie für Pachtflächen ab 2025 keine Grundsteuer mehr. Warum Sie jetzt Ihren Pachtvertrag prüfen sollten.

In den neuen Bundesländern zahlen Pächter die Grundsteuer, legt das Grundsteuergesetz fest. Das ändert die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025, berichtet das Beratungsunternehmen Ecovis.

Grundsteuer: Was ändert sich für ostdeutsche Landwirte?

Pächter in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind ab 2025 nicht mehr zahlungspflichtig. Stattdessen schulden Verpächter dem Finanzamt die Grundsteuer.

Aber Vorsicht: Die Grundsteuer-Falle lauert im Pachtvertrag.

Wann müssen Pächter die Grundsteuer zahlen?

In einigen Fällen sind auch pachtende Landwirte noch zahlungspflichtig. Das entscheidet der Pachtvertrag. Denn neben dem Gesetz gilt auch die Vereinbarung zwischen Pächter und Verpächter.

Ist im Pachtvertrag festgelegt, dass der Pächter die Grundsteuer zahlt, muss er das weiterhin. Er schuldet sie dann direkt dem Verpächter.

Der Verpächter bleibt gegenüber dem Finanzamt zahlungspflichtig, kann aber das Geld vom Pächter zurückverlangen. „Er kann die Grundsteuer vom Pächter verlangen und ihn sogar auf Erstattung verklagen“, sagt Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig.

Prüfen Sie daher Ihre Pflichten im Pachtvertrag.

Wie können Pächter die Grundsteuer übernehmen?

Möchten Sie als Pächter weiterhin die Grundsteuer zahlen, müssen Sie das im Pachtvertrag festlegen. Der Verpächter legt Ihnen dann den Grundsteuerbescheid vor und fordert Sie zur Zahlung auf.

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, empfiehlt Stefan Kröber allerdings eine andere Lösung: Legen Sie vertraglich fest, dass der Verpächter die Steuer übernimmt und erhöhen Sie die Pachtzinsen um den Grundsteuerbetrag. Das erspart zukünftige Arbeit.

Warum bezahlen Pächter freiwillig die Grundsteuer?

Als Pächter können Sie freiwillig die Grundsteuer übernehmen. Das hat verschiedene Vorteile.

Landwirte sichern sich damit ihre Nutzungsrechte. Denn wenn der Eigentümer nicht zahlt, kann das Grundstück zwangsversteigert werden. Auch ein gutes Verhältnis zum Eigentümer wird dadurch gepflegt. Außerdem erzielen Sie steuerliche Vorteile, wenn Sie die Grundsteuer als Betriebsausgabe geltend machen.

Stefan Kröber sagt dazu: „Im Übrigen hat die Praxis gezeigt, dass die Pächter nach wie vor bereit sind, auch zukünftig die Grundsteuer zu zahlen.“

Mit Material von Stefan Kröber, Ecovis

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