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Agrarförderung

Gärrestlager: So holen Sie sich bis zu 200.000 Euro Zuschuss

Blick in ein offenes Gärrestlager
am Mittwoch, 08.03.2023 - 11:24 (Jetzt kommentieren)

Die neue TA Luft verlangt eine Reduktion der Emissionen aus Gülle- und Gärrestlagern. So kommen Sie an Fördergelder für eine gasdichte Abdeckung.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern. Dazu zählt auch eine gasdichte Abdeckung von bestehenden Gärrestlagern. Darauf weist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hin.

Die Förderung beträgt bis zu 40 % der Investitionssumme. Sie ist auf 200.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Von den Investitionszuschüssen können auch Betreiber von Nawaro-Biogasanlagen profitieren, die keine oder nur geringe Mengen Wirtschaftsdünger einsetzen.

Was schreibt die neue TA Luft vor?

Die novellierte TA Luft 2021 schreibt ab Dezember 2026 für Gülle- und Gärrestlager bestehender Biogasanlagen eine Minderung der Ammoniak- und Geruchsemissionen um 85 % gegenüber einer Lagerung in offenen Behältern vor.

Nach Angaben der FNR ist eine solche Reduzierung der Emissionen nur durch eine künstliche Abdeckung zu erreichen. Eine natürliche Schwimmdecke reicht dafür nicht aus. Um den Anforderungen der TA Luft zu genügen, ist daher eine gasdichte Abdeckung des Gärrestelagers eine Option.

Was wird bei der gasdichten Abdeckung von Gärrestlagern gefördert?

Die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern reduziert die Methanemissionen. Der FNR zufolge ist die Abdeckung unabhängig vom Wirtschaftsdüngereinsatz förderfähig. Die Förderung umfasst auch

  • notwendige sicherheitstechnische Einrichtungen,
  • Behältertechnik und die
  • Einbindung in das gasführende System der Biogasanlage.

Die Ertüchtigung alter, gasdicht abzudeckender Behälter, zum Beispiel durch bautechnische Maßnahmen oder das Entleeren, Reinigen und Beschichten, ist ebenfalls förderfähig.

Ist eine gasdichte Abdeckung durch Nachrüstung bei einem Behälter nicht realisierbar, wird sogar der Abriss inklusive Neubau eines gasdichten Behälters gefördert. Dazu muss sich das Gärrestlager in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der bestehenden Biogasanlage befinden.

Welche Vorteile hat eine gasdichte Abdeckung?

Die gasdichte Abdeckung des Gärrestelagers schützt nicht nur das Klima. Sie hat auch Vorteile für den Betrieb der Biogasanlage. Angesichts der Anforderungen an die Lagerdauer von Gärprodukten und die rechtlich begrenzten Ausbringzeiten ermöglicht die Abdeckung mehr Flexibilität für die Ausbringung der Gärreste. Zudem erhöht die gasdichte Abdeckung und deren Einbindung in das Gassystem der Biogasanlage die Verweildauer der Biogassubstrate im gasdichten Raum. Dies führt zur Ausnutzung des Restgaspotenzials und verbessert die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage.

Wie komme ich an die Förderung für ein gasdichtes Gärrestlager?

Die Förderung wird über die FNR abgewickelt. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ bereitgestellt. Ausschlaggebend ist die Förderrichtlinie „Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“.

Informationen zur Richtlinie und zur Beantragung der Förderungen stehen unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de/ bereit.

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