Das Bezirksgericht im bündnerischen Scuol verurteilte die vier Angeklagten wegen Behinderung einer Amtshandlung zu bedingten Geldstrafen von sieben Tagessätzen zu 30 Franken, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.
Die vier Männer hatten im Juni 2009 den Abtransport ungeimpfter Schafe durch den Bündner Kantonstierarzt verhindert. Dieser wollte die Schafe an einen isolierten Ort bringen, weil er sie als Ansteckungsgefahr für die anderen Schafe der Herde betrachtete. Die Angeklagten hatten auf unschuldig plädiert, weil sie die Impfung als gefährlich ansehen und nur "Gutes" hätten tun wollen.
Der Richter wies aber darauf hin, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung sei und nur der Tatbestand der Behinderung einer Amtshandlung zu beurteilen sei. (lid)
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