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Härtefallhilfen für Brennstoffe

Geld für Heizöl und Pellets – Auszahlung von Hilfen beginnt

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am Freitag, 31.03.2023 - 09:36 (Jetzt kommentieren)

Die Hilfen für Haushalte, die mit Heizöl und Holzpellets heizen, sollen endlich ausgezahlt werden. Darauf haben sich Bund und Länder am 30. März geeinigt. Auch wer mit Flüssiggas, Holzhackschnitzeln, Briketts, Scheitholz und Kohle heizt, kann mit finanzieller Unterstützung bzw. mit Härtefallhilfen rechnen. Über die Details der entsprechenden Vereinbarung bestehe nun Einigkeit, hatte das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt.

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Danach erhalten Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung, „wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten“ - angelehnt an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse. Wann die Hilfen ausgezahlt werden, steht aber noch immer nicht genau fest. Die Anträge sollen ab Anfang Mai 2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022 gestellt werden können.

Die Frist wird voraussichtlich bis zum 20.10.2023 laufen. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, noch klar werden. Entlastet werden sollen private Haushalte: Eigentümer, aber auch Mieter, deren Wohnungen mit den oben genannten Energieträgern beheizt werden.

Wird die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben, sind diese antragsberechtigt. Die Anträge können in den kommenden Wochen gestellt werden, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Zwischen den Ländern könne es aber zu zeitlichen Unterschieden kommen.

Bund und einzelne Länder wollten „zeitnah“ einen Online-Rechner zur Verfügung stellen. Beispielsweise soll es eine „gebündelte Nordländerlösung“ unter Federführung von Hamburg geben, der sich Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen haben, die am 1. Mai starten soll.

Diese Summen werden für die Brennstoffe ausgezahlt

Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert. Dafür wurden Referenzpreise ermittelt.

Voraussetzung ist laut Wirtschaftsministerium, dass sich die Kosten der Haushalte für Pellets, Heizöl, Flüssiggas, Kohle und ähnlichem im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Für Heizöl haben Bund und Länder etwa 71 Cent pro Liter angesetzt, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Flüssiggas hat man sich auf 57 Cent pro Liter verständigt und für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis 11 Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle / Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Maßgeblich ist das Lieferdatum. In Ausnahmefällen können die Länder auf das Bestelldatum abstellen, wenn nachgewiesen wird, dass im Entlastungszeitraum 2022 bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Der direkte Zuschuss wird auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantragen Vermieter für mehrere Wohnungen Erstattung, liegt der Mindestwert bei 1.000 Euro.

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