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Heizkosten - Staatliche Zuschüsse

Geld für Heizöl und Pellets - und viele Fragen sind noch offen

heizkosten.
am Samstag, 17.12.2022 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Wer mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt - und auch wer Holzscheite und Kohle verwendet, soll bei den Heizkosten entlastet werden. Klar ist: Der Bund gibt Geld und die Bundesländer übernehmen die Abwicklung. Doch viele Fragen sind noch ungeklärt und viele Verbraucher könnten gar nicht erst in den Genuss der Zuschüsse kommen.

Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen sollen Haushalte, die mit so genannten "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" - wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas - heizen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Auch wer einen Kaminofen mit Holzscheiten oder mit Kohle heizt, kann auf Unterstützung hoffen.

Gerade im ländlichen Raum sind diese Heizungen weit verbreitet, weiß auch die Politik. Die Auszahlung soll „möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert werden", heißt es weiter. Die Länder würden das Geld vom Bund erhalten und müssten sich um die Auszahlung kümmern.

Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden. Grundlage für eine Auszahlung ist außerdem eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

Nach den Worten von SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz wird der Bund das Geld bereitstellen, die Auszahlung wird dann über die Länder organisiert. Dieses wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt, der sich an deren Bevölkerungszahl orientiert.

Wenn in den Bund-Länder-Gesprächen andere Vorschläge gemacht würden, sei man dafür offen, sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch. Probleme bereitet etwa, dass der Anteil von Haushalten mit Pellets-, Holz- und Ölheizungen in den 16 Bundesländern stark variieren könnte. Es gebe keine Statistik darüber, sagte Miersch.

Preisverdopplung erforderlich - Wer jetzt erst kauft, kriegt nichts

Der Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Udo Sieverding, spricht im WDR von einer "guten Nachricht". Zuletzt habe es viele Beschwerden von Betroffenen gegeben. "Der Druck war groß, weil bislang hat sich alles auf die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse konzentriert", sagte er im WDR-Interview.

Doch was jetzt vorliege, sei noch "recht dünn" und lasse eine "Menge Fragen offen". Angesichts von "nur" 1,8 Milliarden Euro zeichne sich aber schon ab, dass es "gar nicht so eine große Entlastung ist, wie viele jetzt denken mögen". Entscheidend sei, wie hoch zum Beispiel beim Öl der Vergleichspreis für 2021 festgelegt werde.

Nur diejenigen, die dann in diesem Jahr mehr als das Doppelte gezahlt haben, kämen überhaupt für Hilfen in Frage, sagt der Verbraucherschützer. Und auch wer jetzt Öl oder Pellets kaufe, gehe leer aus.

Die Obergrenze soll dann bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Von der Summe, die das Doppelte der früheren Kosten übersteigt, sollen dann 80 Prozent ersetzt werden. Abgezogen wird eine Bagatellgrenze von 100 Euro.

Zudem gilt der Härtefallfonds erst mal nur für das Heizjahr 2022. Falls auch 2023 Hilfen nötig werden, müsse man nachsteuern, hieß es aus Berlin.

Welche Referenzpreise gelten, ist laut SPD ebenfalls noch nicht endgültig geklärt. Details sollen in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden.

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