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Steuer und Finanzen

Gen-Rapsflächen müssen offen gelegt werden

am Mittwoch, 26.08.2009 - 16:15 (Jetzt kommentieren)

Mainz/Visselhövede - Der Bio-Anbauverband Bioland hat sich vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen das Land Niedersachsen durchgesetzt. Dieses muss nun die unbeabsichtigt mit Gen-Raps kontaminierten Äcker offen legen.

Im Herbst 2007 wurden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.500 Hektar Raps-Saatgut der Sorte Taurus ausgesät, der mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war.

Diese unbeabsichtigt mit Gen-Raps kontaminierten Äcker müssen in ganz Niedersachsen offen gelegt werden. Das ist das Ergebnis der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Hier hat sich Bioland mit seinen Klagen abschließend gegenüber dem Land Niedersachsen durchgesetzt.

Bereits im Januar diesen Jahres verurteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zur flurstücksgenauen Offenlegung der Standorte, auf denen niedersächsische Landwirte im Herbst 2007 unwissentlich gentechnisch kontaminiertes Raps-Saatgut ausgebracht hatten. Bioland hatte bereits 2007 beim Umweltministerium die Offenlegung der Gen-Rapsstandorte nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz gefordert.

Auch gegen andere Bundesländer laufen Klagen

"Durch die eindeutige Rechtslage hätte dieser Prozess vermieden und Steuergelder gespart werden können," sagte Harald Gabriel Geschäftsführer von Bioland Niedersachsen. "Für Biolandwirte und Imker ist es existenziell wichtig zu erfahren, wo Genpflanzen ausgesät worden sind.“ Auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern klagt Bioland derzeit auf Offenlegung der Gen-Rapsstandorte. In den Jahren 2008 und 2009 wurde auch mit GVO verunreinigtes Maissaatgut in verschiedenen Bundesländern ausgesät. Auch hier verweigern die Bundesländer bisher die flurstückgenaue Offenlegung der Standorte, berichtet Bioland in einer Pressemitteilung. (pd)

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