Durch die Tarifglättung werden stärkere Wirtschaftsjahre mit einer höheren Steuerlast durch schwächere Wirtschaftsjahre mit einer niedrigeren Steuerlast ausgeglichen. Wenn die Einkünfte eines Betriebs zum Beispiel wegen sehr unterschiedlicher Erntemengen starken Schwankungen unterlagen, kann die Tarifglättung dazu beitragen, die steuerliche Belastung des Betriebs zu verringern. Wegen der Trockenheit in 2018 und 2019 hatte die Bundesregierung die Steuerentlastung für Landwirte ermöglicht.
Weil eine Verlängerung der Tarifglättung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 bisher nicht vorgesehen war, mussten Landwirte davon ausgehen, das Instrument künftig nicht mehr nutzen zu können. Jetzt aber haben Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt die Initiative zur Weiterführung der tariflichen Glättung ergriffen.
Tarifglättung wegen Corona und Ukraine-Krieg verlängern
Wie das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium gestern (20.10.) mitteilte, setzen sich die vier Bundesländer dafür ein, dass die Tarifglättung im Bundestag und Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren entfristet wird. Am kommenden Freitag (28.10.) wird der Bundesrat über das geplante Jahressteuergesetz 2022 abstimmen.
Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen wolle auch künftig für mehr Planungssicherheit sorgen. „Der Klimawandel, witterungsbedingte Ernteausfälle, volatile Märkte, die Ukraine- und Coronakrise haben zu starken Preis- und Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft geführt“, so die CDU-Politikerin.
In den letzten Jahren habe sich die Tarifglättung bewährt und gerade Schweinehalter mit extremen Einkommensschwankungen unterstützt.
Der Antrag auf Tarifermäßigung kann einen Betrieb nicht schlechterstellen, was Steuernachforderungen ausschließt.
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