Obwohl einzelne glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel auch eine Zulassung zur Unkraut- und Ungrasbekämpfung und Sikkation in stehendem Getreide haben, empfiehlt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Glyphosat vor der Ernte ausschließlich bei Beständen einzusetzen, die ins Lager gegangen sind und einen starken Unkrautdurchwuchs aufzeigen.
Gleiches gelte für stehende Bestände, bei denen eine Beerntung ohne diese Unkrautbekämpfung nicht möglich ist, heißt es. Sollte nicht die gesamte Fläche betroffen sein, so seien lediglich Teilflächenbehandlungen durchzuführen. Auf die Einhaltung des Einsatzzeitpunktes ab BBCH 89 = Vollreife und vor allem auch die Einhaltung der Wartezeit (je nach Produkt 7 - 14 Tage) sei unter allen Umständen zu achten. Glyphosathaltige Produkte sollen nicht zur Steuerung des Erntezeitpunktes eingesetzt werden, betont die Kammer.
Einsatz im Raps
Für den Einsatz von Glyphosat in Raps zur Unkrautbekämpfung, aber auch anderer zugelassener Pflanzenschutzmittel (z.B. Reglone) zur Sikkation gelten die ähnliche Anwendungsregeln. Eine Behandlung sei nur gerechtfertigt, wenn entweder eine Beerntung durch Unkrautdurchwuchs nicht anders zu gewährleisten ist oder witterungs- bzw. überschwemmungsbedingt der Bestand zurzeit noch einen hohen Anteil an Nachblühern aufweist. In der Regel seien davon nur Teilflächen betroffen, so dass auch nur diese behandelt werden sollten, so der Hinweis.
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