Der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zufolge sollten alle Wirkstoffe, die bis 1993 in der EU auf dem Markt waren, bis Ende 2009 überprüft werden. Die Wirkstoffe, die unter das Überprüfungsprogramm fallen, werden häufig als bestehende Wirkstoffe bezeichnet, da sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsvorschriften bereits auf dem Markt waren. So genannte neue Wirkstoffe, die seit Juli 1993 in Verkehr gebracht wurden, werden nach denselben Verfahren überprüft. Die Bewertung sowohl bestehender als auch neuer Wirkstoffe erfolgt über einen mehrstufigen Ansatz:
- Für jeden Wirkstoff wird ein erster Risikobewertungsbericht als Entwurf von einem benannten Mitgliedstaat erstellt (für Glyphosat ist Deutschland zuständig, Anm. d. Red.)
- Es folgt ein Peer Review durch die EFSA in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten
- Dies führt zu einem Gesetzesentscheid darüber, ob der Wirkstoff in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe der Gemeinschaft aufgenommen wird oder nicht
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