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Gesellschaftsform

GmbH: So retten Sie Ihre persönliche Existenz

am Dienstag, 23.08.2016 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Die Rechtsform der GmbH erfreut sich auch für Landwirte zunehmender Beliebtheit. Mit beschränkter Haftung können Sie Ihre pesönliche Existenz sichern. So funktioniert's.

Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe besteht nach wie vor aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der agrarmanager hat in seiner Ausgabe August 2016 erklärt, welcher Weg in die GmbH führt.

Vorteile und Nachteile der GmbH

  • Als GmbH legen Landwirte die uneingeschränkte persönliche Haftung ab. In der Rechtsform des Einzelunternehmens und der Personengesellschaften haften beteiligte Landwirte nämlich voll mit ihrem Privatvermögen.
  • Die Möglichkeit, Neugesellschafter mit aufzunehmen, entweder durch Anteilsverkauf oder durch Kapitalerhöhung ist in einer GmbH sehr einfach.
  • Als nachteilig kann sich die Belastung der GmbH mit Gewerbesteuer erweisen. Dieser Nachteil wird zum Teil dadurch ausgeglichen, dass der Landwirt sich in der GmbH ein Gehalt zahlen kann, das als Betriebsausgabe den Gewinn mindert und somit auch die Gewerbesteuer.

Rechtliches zur Umwandlung

  • Ein Wechsel der Rechtsform wird durch die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge möglich. Dadurch erhält der Betrieb einen neuen Mantel. Es müssen jedoch keine Verträge neu ausgehandelt werden. Die bisherigen Rechtsverhältnisse werden einfach fortgeführt.
  • Auch steuerlich gibt es einige Erleichterungen: Flächen können steuerneutral in die GmbH überführt werden. Voraussetzung hierfür ist die so genannte Buchwertübertragung.
  • Das Betriebsvermögen muss aus dem Gesamtvermögen des Landwirts ausgegliedert werden. Nur das Betriebsvermögen soll Teil der GmbH werden. Steuerlich spricht man hier von einer "Einbringung".
  • Eine "Ausgliederung" ist nicht möglich, wenn der Betrieb überschuldet ist.
  • Die Haftung des Einzellandwirts erlischt grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren nach der Ausgliederung.
  • Der Landwirt muss sich ins Handelsregister eintragen, um eingetragener Kaufmann (e.K.) zu werden. Hier gibt es keinen Nachteil, außer dass er seinen Gewinn mittels einer Bilanz ermitteln muss.
  • Um eine Aufdeckung stiller Reserven und damit Steuerlast zu vermeiden, muss ein Betrieb oder ein Teilbetrieb in die GmbH eingebracht werden.
  • Die GmbH hat das eingebrachte Betriebsvermögen grundsätzlich mit dem Verkehrswert anzusetzen, was eine vollständige Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge hat.
  • Um Missbrauch vorzubeugen muss beachtet werden: Wenn der einbringende Landwirt die erhaltenen GmbH-Anteile innerhalb von sieben Jahren veräußert, kommt es zu einer rückwirkenden, anteiligen Besteuerung.

Fazit

Aufgrund der Haftungsbegrenzung erfreut sich die GmbH in der Landwirtschaft weiter wachsender Beliebtheit. Die Umwandlung eines bestehenden (Einzel-) Landwirtschaftsbetriebes in eine GmbH ist steuerneutral möglich.

Stets ist jedoch der Einzelfall zu betrachten. Insbesondere sind ertrags- und grunderwerbsteuerliche Probleme zu berücksichtigen.
 

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