Die "Lernphase" beim Greening scheint vorbei zu sein. Wie die LWK Niedersachsen mitteilt, verschärfen sich die Sanktionen bei Verstößen gegen das Greening im nächsten Jahr.
Die Landwirtschaftskammer stellt den niedersächsischen Landwirten deshalb eine aktualisierte Version des Greening-Rechners zur Verfügung, mit dem u.a. folgende Frage geklärt werden können:
- Erfüllen Sie die Bedingungen der Anbaudiversifizierung?
- Halten Sie ausreichend ökologische Vorrangfläche vor?
Mit Hilfe des 'Greening-Rechners 2017' soll ebenso betriebsindividuell die Höhe von möglichen Kürzungen und Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften berechnet werden können. Die LWK weist weiter darauf hin, dass es sich bei dem Tool um eine vorläufige Kalkulation handelt, die sich durch anderweitige Auslegungen der EU-Kommission oder den bundesdeutschen Ministerien noch ändern können.
Greening-Rechner 2017: So gehts
- Tragen Sie im Tabellenblatt 'Voraussetzungen' die Flächenbewirtschaftung für das Erntejahr 2017 mit den Angaben zu den ökologischen Vorrangflächen ein.
- Im Tabellenblatt 'Kürzungsregelungen nach EU-VO' sind zunächst die Fragen, ob zum einen die Bestimmungen zur Anbaudiversifizierung und zum anderen die Regelungen zu den ökologischen Vorrangfläche in den Jahren 2015 und 2016 verletzt wurden, mit ja oder nein zu beantworten. Des Weiteren ist in diesem Karteireiter anzugeben, ob Dauergrünland umgebrochen oder umweltsensibles Dauergrünland gepflügt (wendende Bodenbearbeitung) wurde.
- Im Tabellenblatt 'Verwaltungssanktionen ab 2017' tragen Sie abschließend die Höhe der zum 15. Mai 2017 zur Verfügung stehenden Zahlungsansprüche ein. Hier finden Sie ebenso im unteren Teil des Tabellenblatts eine Zusammefassung aller relevanten Daten.
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