Zudem dürfe das Stapeln der Ballen nur auf einem festen und ebenen Untergrund sowie im Verbund erfolgen. Die empfohlene maximale Stapelhöhe für Rundballen im Freien beträgt laut
SVLFG drei Lagen und ist abhängig von der eingesetzten Stapel- und Entnahmetechnik.
Die Versicherung wies zudem darauf hin, dass Großballenlager keine Spielplätze seien, denn es bestehe immer Einsturzgefahr, da sich die großen Ballen im Laufe der Zeit unbemerkt verformen und abrutschen könnten. Es müsse deshalb darauf geachtet werden, dass Unbefugte und vor allem Kinder keinen Zugang zum Lager hätten. AgE
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