Böge hatte in seiner Anfrage die Befürchtung aufgeworfen, Besitzer von Grünflächen auf den Inseln und Halligen Schleswig-Holsteins könnten bei Fraßschäden leer ausgehen. Der Entwurf des schleswig-holsteinischen Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 beschränke die Förderung auf Fraßschäden, die auf begrünten Ackerflächen wie Stoppelaufwuchs, Wintergetreide, Winterraps, Ackergras oder Sommergetreide erfolgten.
"Die Anzahl der auf dem Gebiet des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein rastenden und bleibenden Vögel - darunter die unter Naturschutz stehenden Grau- und Nonnengänse - hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht", erklärt Böge. Die damit einhergehenden Fraßschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen seien dramatisch. Besonders betroffen seien davon Getreide- und Rapsanbauflächen auf dem Festland, insbesondere an der Westküste, sowie Grünflächen auf den Inseln und Halligen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.