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Steuer und Finanzen

Grünland: Beihilfen bei Gänsefraß möglich

am Mittwoch, 27.08.2014 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Nach europäischem Recht ist der finanzielle Ausgleich von Gänsefraßschäden auf Grünland möglich. Die Kommission tritt damit Befürchtungen eines schleswig-holsteinischen Parlamentariers entgegen.

Das EU-Recht steht einem Schadensausgleich für Grünlandbesitzer, die auf ihren Flächen Fraßschäden durch geschützte Tierarten wie Grau- und Nonnengänse erleiden, nicht im Wege. Die Gewährung einer staatlichen Beihilfe ist grundsätzlich möglich.
 
Das hat die Europäische Kommission vergangene Woche in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Europaabgeordneten Reimer Böge klargestellt.

Böge spricht von 'dramatischen Fraßschäden'

Böge hatte in seiner Anfrage die Befürchtung aufgeworfen, Besitzer von Grünflächen auf den Inseln und Halligen Schleswig-Holsteins könnten bei Fraßschäden leer ausgehen. Der Entwurf des schleswig-holsteinischen Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 beschränke die Förderung auf Fraßschäden, die auf begrünten Ackerflächen wie Stoppelaufwuchs, Wintergetreide, Winterraps, Ackergras oder Sommergetreide erfolgten.
 
"Die Anzahl der auf dem Gebiet des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein rastenden und bleibenden Vögel - darunter die unter Naturschutz stehenden Grau- und Nonnengänse - hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht", erklärt Böge. Die damit einhergehenden Fraßschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen seien dramatisch. Besonders betroffen seien davon Getreide- und Rapsanbauflächen auf dem Festland, insbesondere an der Westküste, sowie Grünflächen auf den Inseln und Halligen. 

Schleswig-Holstein: Fördermittel in zwei Naturschutzmaßnahmen vorgesehen

"Ein Schadensausgleich kann gewährt werden, sofern die Schäden durch Tiere verursacht wurden, die nach EU- oder einzelstaatlichem Recht geschützt sind. Nach der Vogelschutzrichtlinie fallen Grau- und Nonnengänse in die Kategorie der 'geschützten Arten'", stellt die Kommission fest.
 
Die Kommission betonte, dass im Rahmen der ländlichen Entwicklung Fördermittel für Maßnahmen gewährt werden könnten, die Wildgänsen auf landwirtschaftlichen Flächen Futter und Schutzgebiete böten. Ebendies sei im Programm des Landes Schleswig-Holstein berücksichtigt. Dort seien im Rahmen von zwei vertragsbasierten Naturschutzmaßnahmen Fördermittel vorgesehen. Die eine betreffe "Rastplätze für Zugvögel" und die andere das "Halligprogramm". 
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