
Der Vorschlag kommt von Bundesfinanzminister Christian Lindner. Das berichteten RP Online und tagesschau.de. Die Idee ist: Für Wohneigentum soll die Grunderwerbssteuer demnach teilweise oder komplett entfallen können - sofern ein Landtag das entscheidet, denn die Grunderwerbsteuer ist Ländersache. Außerdem arbeitet das Finanzministerium offenbar an einer Reform zur Flexibilisierung der gesetzlichen Grundlagen.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die grundsätzlich beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils oder einer Immobilie anfällt. Nach diesem Vorschlag sollen die Länder künftig die Möglichkeit haben, einen zweiten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer einzuführen. Das würde dann einem Freibetrag auf den vollständigen Kaufpreis oder einen Teilbetrag gleichkommen.
Derzeit wird die Grunderwerbsteuer auf Grundlage des Grunderwerb-Steuergesetzes erhoben. Dabei weichen die Steuersätze zwischen den Bundesländern erheblich voneinander ab. Aktuell (2022) liegt der Steuersatz zwischen 3,5 % in Bayern und Sachsen und 6,5 % in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen.
Die Grunderwerbsteuer machte 2021 mit 18,3 Mrd. Euro etwa 2,2 % des rekordhohen Steueraufkommens in Deutschland von rund 833 Milliarden Euro aus. Allein von 2020 bis 2021 waren die Ländereinnahmen aus dem Grunderwerb um 14,2 % gestiegen und damit so stark wie seit 2015 nicht. Seit 2014 haben sich die Grunderwerb-Steuereinnahmen der Länder verdoppelt und seit 2010 mehr als verdreifacht.
Grunderwerbsteuer in den Ländern unterschiedlich hoch

Die meisten Länder dürften jedoch gegen eine Absenkung der Steuer sein. Der Grund ist einfach: Die Grunderwerbsteuer steht dem jeweiligen Bundesland zu und ist für die Länder, deutlich vor anderen Steuerquellen, wie Erbschaftssteuer, Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer und Biersteuer, die wichtigste Steuereinnahme.
An den gesamten Steuereinnahmen der Länder von 31,6 Mrd. Euro hatte die Grunderwerbsteuer 2021 immerhin einen Anteil von rund 58 % zeigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dabei steht die Grunderwerbsteuer und ihre wiederholte Erhöhung schon lange in der Kritik, weil sie nicht nur die zugehörigen Leistungen verteuert, sondern überdies auch noch die Mobilität behindert, kritisiert etwa der Immobilienverband IVD Mitte.
Die schnell steigenden Preise für Grundstücke und Immobilien erhöhen die Kaufnebenkosten durch die Grunderwerbsteuer erheblich und erschweren damit den Kauf von Grundstücken und mögliche Investitionen. Der Vorsitzende des IVD Mitte, Alexander Alter, begrüßt deshalb die Überlegungen des Bundesfinanzministers.
Rik Steinheuer, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes in Nordrhein-Westfalen, sagte gegenüber RP Online: „Wir fordern in einem ersten Schritt einen Stufentarif, bei dem Immobilienerwerb bis 250.000 Euro steuerfrei bliebe. Bis 500.000 Euro sollte der Steuersatz 3,5 Prozent betragen, bei einem Kaufpreis von mehr als 500.000 Euro dann fünf Prozent“, forderte Steinheuer. Und der Ersterwerb einer Wohnimmobilie sollte generell steuerfrei sein.
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