Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Grundsteuer - Fristen und Strafen

Grundsteuer zu spät abgeben: Saftige Strafen drohen - bis 25.000 Euro

Grundsteuer abgeben.
am Freitag, 16.09.2022 - 12:32 (1 Kommentar)

Bis Ende Oktober muss die neue Grundsteuer in Elster eingetragen sein. Sonst drohen saftige Strafen. Bis zu 25.000 Euro kann das Finanzamt kassieren. Sogar mehrfach. Und es berechnet die Grundsteuer selber. Natürlich nicht zu Gunsten der Grundstücksbesitzer.

Grundsteuer.

Wer seine Grundsteuer bis Ende Oktober nicht in Elster eingetragen hat, muss sich auf Ärger einstellen. Und das sind offenbar nicht wenige Leute. Bis Mitte September haben erst 18 Prozent ihre Grundsteuer-Erklärung abgegeben, sagt das Bundesfinanzministerium (BMF).

Das ist keine besonders gute Quote. Rund 6,2 Millionen Mal haben Hausbesitzer und Landwirte die Grundsteuer Online über Elster ausgefüllt. Immerhin 584.000 Erklärungen sind in Papierform eingegangen. Fast 36 Millionen Grundstücke müssen jedoch neu bewertet werden. Bisher hat also noch nicht einmal jeder fünfte Eigentümer die Formulare ausgefüllt.

Minister Christian Lindner (FDP) sei offen für eine mögliche Fristverlängerung, um den Immobilienbesitzern mehr Zeit zu geben, hatte es vor einiger Zeit geheißen. Doch der Minister kann das gar nicht bestimmen. Zuständig sind nämlich die Länder.

Falls es angesichts des schleppenden Fortschritts bei der Eintragung der Grundsteuer-Erklärung zu einer Verlängerung kommen sollte, wäre es wünschenswert, dass sich die Länder auf eine „gemeinsame Frist“ einigen würden, sagt das BMF. Ansonsten nimmt das Schicksal seinen Lauf oder anders gesagt – die Mühlen der Behörden beginnen zu mahlen.

Drakonische Strafen drohen – bis zu 25.000 Euro

Was also wird passieren? Gehen die Daten bis Ende Oktober nicht bei beim Finanzamt ein, wird eine Mahnung mit einer neuen Frist verschickt. Dabei handelt es sich um eine Art Erinnerungsschreiben. Die Briefe werden wohl in der ersten Novemberhälfte absendet, sagen Steuerberater und andere Finanzexperten.

Doch das ist natürlich noch nicht alles. Finanzämter haben die Möglichkeit die nicht fristgerechte Abgabe der Grundsteuer-Erklärung auf verschiedene Arten zu bestrafen. Möglich ist ein Säumniszuschlag. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro.

Die Strafzahlungen entheben einen natürlich nicht von der Pflicht die Grundsteuer-Erklärung so schnell wie möglich nachzureichen. Außerdem sollte man den Verspätungszuschlag bei Aufforderung auch rasch überweisen, sonst wird es richtig teuer.

Die Finanzämter können nämlich Bußgelder verhängen. Solche Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen, sagen Steuerexperten. Ob die Behörden wirklich zu solch drakonischen Strafen greifen, wo sie doch ihre Arbeit auf den Steuerzahler abwälzen, ist nicht sicher – unmöglich ist es aber nicht.

Finanzamt schätzt einfach – Fristverlängerung in „begründeten Fällen“

Wer trotz Aufforderung und Strafandrohung seine Grundsteuerklärung nicht einreicht, hat noch ein anders Problem. Denn dann schätzen die Finanzämter die Grundsteuer und das geht eher nicht zu Gunsten des Steuerzahlers aus.  Auch wenn jemand vorsätzlich falsche Angaben macht, kann der Fiskus seine Werte schätzen. 

Strafen kann es auch für diejenigen geben, die bei der Grundsteuererklärung absichtlich falsche Angaben machen. Für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung müsse allerdings der "subjektive Tatbestand" erfüllt werden, sagen Steuerexperten. Das heißt: Hausbesitzer oder Landwirte müssten bewusst Steuern hinterziehen wollen. Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat nach Meinung von Experten nichts zu befürchten. Er sollte seine Angaben aber schnell Online korrigieren.

Und noch eine wichtige Sache: Wem klar wird, dass er den Termin 31. Oktober nicht einhalten kann, sollte sein zuständiges Finanzamt unbedingt um eine Fristverlängerung bitten. Dabei hat der Antragsteller zwar keinerlei Anspruch auf eine spätere Abgabe. Wenn man jedoch eine plausible Erklärung vorbringen kann, ist eine Verlängerung durchaus möglich.

Allerdings erfolgt diese nur „in begründeten Fällen“, sagen Steuerexperten. Die Entscheidung darüber fällt der Finanzamtsmitarbeiter.

Fazit: Trotz der vielen Hürden und Probleme, die wir an andere Stelle schon beschrieben haben, ist es besser seine Erklärung fristgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Viel Erfolg!

Kommentar

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...