
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist zum 31. Januar abgelaufen. Viele Hausbesitzer haben die Frist nicht eingehalten und ihre Erklärung nicht abgegeben. Nach Angaben aus einigen Bundesländern liegt die Quote der nicht eingereichten Erklärungen zwischen 25 und 30 % Prozent. Also beileibe kein Pappenstiel! Als einziges Bundesland hatte Bayern die Abgabefrist verlängert: Dort müssen Hausbesitzer erst Ende April ihre Grundsteuererklärung abgeben.
Bereits zuvor war die Abgabefrist bundesweit von Ende Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert worden. Doch die Grundeigentümer machten einfach nicht mit: Sei es, weil die Erklärung vielen Menschen zu kompliziert ist, sei es, weil man saftige Erhöhungen befürchtet oder mit dem Verfahren nicht einverstanden war. Geklagt wird von Interessenverbänden jedenfalls schon – zum einen gegen das Modell in Baden-Württemberg und zum andern steht auch das Bundesmodell massiv in der Kritik.
Eine Verlängerung der Frist wird es indessen in anderen Bundesländern nicht geben, obwohl auch der Bund selbst und die Bundesländer die Fristen für die Abgabe bei landeseigenen Immobilien nicht einhalten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht sich jedoch gegen eine Verlängerung der Frist nach dem Vorbild Bayerns aus. „Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von 15 Milliarden Euro jährlich von besonderer Bedeutung“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber der Zeitung „Kommunal“.
Die Kommunen wollen laut Landsberg keine Verzögerungen, die die Umsetzung in Gefahr bringen könnten. „Es hat ja bereits eine Fristverlängerung gegeben, und durch die zusätzliche Zeit wird die Erklärung für die Betroffenen auch nicht einfacher.“ Die Finanzämter würden die säumigen Immobilienbesitzer erinnern. Dann bleibe immer noch Zeit, die Erklärung nachzuholen.
In Baden-Württemberg fehlen noch 21 % - Bund verlängert eigene Frist
Bayern dürfte damit das einzige Bundesland bleiben, dass die Abgabefrist über den 31. Januar hinaus verlängert hat. Allerdings hatte der Bund schon Mitte Januar erklärt, die Erklärungen für seine eigenen Liegenschaften erst bis Ende März beziehungsweise Ende September einzureichen - und sich somit auch nicht an die Fristen zu halten, die für private Grundbesitzer gelten.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert das Verhalten des Bundes und auch der säumigen Länder. „Das ist natürlich sehr irritierend“, sagt Eike Möller vom baden-württembergischen Landesverband mit Blick auf die Situation in seinem Bundesland dem SWR. Auf der einen Seite würden dem Steuerzahler Fristen auferlegt, die einzuhalten sind. Auf der anderen Seite stelle man dann fest, dass etwa das Land Baden-Württemberg selbst die Frist nicht einhalte. „Da kann natürlich der Eindruck entstehen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird“, sagt Möller.
In Baden-Württemberg hatten nach Ablauf der Frist noch über 400.000 Nachzügler ihre Anträge abgegeben. Trotzdem fehlen immer noch viele. Das bestätigte das Finanzministerium gegenüber dem SWR. Nach Ablauf der Frist am 31. Januar waren 68 Prozent der Grundsteuer-Erklärungen eingegangen, inzwischen seien es 79 Prozent, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Finanzministeriums.
In Nordrhein-Westfalen fehlen 30 % - keine Sanktionen
In Nordrhein-Westfalen waren bei den Finanzämtern nach Angaben der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen fristgerecht rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen eingegangen. Die Finanzämter wollen säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Nach Ablauf einer neu gesetzten Frist leiten die Finanzämter dann die nächsten Schritte einleiten, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen der Tagesschau.
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wird den Angaben zufolge nach den Karnevalstagen beginnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. „Ist dies erfolglos, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
Doch ehe die Grundbesitzer wissen, wie viel sie wirklich zahlen müssen, kann es noch viel länger dauern: Die Höhe der nach der Reform jeweils zu zahlenden Grundsteuer kann erst nächstes Jahr berechnet werden. Grund sei, dass die neuen Hebesätze in den Kommunen noch nicht feststünden, teilte die Oberfinanzdirektion in Frankfurt dieser Tage mit. Diese würden bundesweit erst im Laufe des kommenden Jahres festgesetzt. Nach diesen Hebesätzen richtet sich die Höhe der jeweiligen Grundsteuer. Der Steuermessbetrag allein sagt nichts über die endgültige Steuer-Höhe aus.
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