
Immer mehr Hausbesitzer erhalten die Grundsteuer-Bescheide vom Finanzamt. Die darin ausgewiesenen Werte sind in der Regel deutlich höher als die Werte nach der alten Methode. Dagegen legen die deutschen Hausbesitzer zu Millionen Einspruch ein. FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel aus Nordrhein-Westfalen sagt der Bildzeitung: „die Grundsteuer werde immer mehr zum ungerechten Bürokratiemonster für alle Beteiligten“.
Bundesweit sind schon drei Millionen Einsprüche gegen die Grundsteuerreform abgegeben worden, berichtet das Handelsblatt. Dabei unterscheiden sich die Einspruchsquoten zwischen den Bundesländern erheblich. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Grundsteuer-Portals LAMA in den Finanzministerien der Bundesländer, berichtet das Handelsblatt.
Danach hat Sachsen die höchste Einspruchsquote mit 29 Prozent. Danach folgen dann Mecklenburg-Vorpommern mit 21 Prozent, Berlin mit 20 und Schleswig-Holstein mit 18,9 Prozent. Die niedrigste Quote verzeichnet Bayern mit 6,4 Prozent – dort endete die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen allerdings erst Ende April und nicht wie in den anderen Bundesländern Ende Januar. Auch Rheinland-Pfalz hat eine vergleichsweise geringe Einspruchstube von 7,2 Prozent, gefolgt von Hamburg mit 9,0 und Hessen mit 9,3 Prozent.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sagt dazu, die Zahlen zeigten vor allem, dass die Reform der Grundsteuer „furchtbar schlecht vorbereitet und kommuniziert wurde“. „Die Eigentümerinnen und Eigentümer befürchten, dass sie nach der Reform deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen, und wollen mit einem Einspruch gewappnet sein.
Klagen über Klagen – „realitätsferne Wertermittlung“

Im Bundesschnitt liegt die Einspruchs-Quote derzeit bei etwa zehn Prozent, berichtet das Handelsblatt weiter. Dies entspreche bundesweit knapp drei Millionen Einsprüchen. Allerdings seien in Niedersachsen und auch Baden-Württemberg die Quoten noch nicht erfasst. Viele Grundstücks- und Immobilienbesitzer hatten Mühe, ihre Erklärung korrekt auszufüllen und pünktlich einzureichen.
Die Gründe: komplizierte Fachbegriffe, unterschiedliche Bewertungen, etwa von Wintergärten, Probleme bei der Trennung von Privat- und Gewerbeflächen. Weitere Gründe sind eine „realitätsferne Wertermittlung“ bei den Themen Restnutzungsdauer des Hauses, Gebäudeart oder Bodenrichtwert. Dazu kommen die fehlende Nachvollziehbarkeit und die unklaren Folgewirkungen der Steuerbescheide, berichtet beispielsweise die Bildzeitung.
Auf Basis der eingereichten Daten verschicken die Finanzämter aktuell jedoch die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide. Wer seinen Bescheid vom Finanzamt erhalten hat, sollte diesen auf jeden Fall genau und schnellstmöglich prüfen, raten die Rechts-Experten von Haus und Grund und anderen Hausbesitzerverbänden. Im Zweifelsfall sollten Eigentümer unbedingt Einspruch erheben, sagen die Experten. Dafür reicht ein Brief oder eine E-Mail an das Finanzamt.
Mögliche Fehler treten nach Angaben der Experten vor allem bei den Bodenrichtwerten auf, die die Grundbesitzer aus den Länderportalen übernommen haben. Sie seien oftmals zu hoch angesetzt. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn nicht nutzbare Fläche als Baugrund erfasst wurde. Berücksichtigt werden muss, ein Einspruch nur einen Monat nach Erhalt des Grundsteuerbescheides möglich ist.
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