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Grundsteuerreform

Grundsteuer: Steuerberater fordern von Lindner eine Fristverlängerung

Formular mit Daten für die Grundsteuer-Feststellungserklärung
Norbert Lehmann, agrarheute Redakteur
Norbert Lehmann, agrarheute
am Dienstag, 24.01.2023 - 12:51 (1 Kommentar)

Die Steuerberater werden mit den Anträgen zur Grundsteuererklärung nicht fertig. Sie fordern eine Fristverlängerung.

Die Bundessteuerberaterkammer (BSTBK) fordert von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine erneute Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen.

Grund ist, dass bisher erst rund die Hälfte der Erklärungen der Grundstückseigentümer bei den Finanzverwaltungen eingegangen sind. Die schlechteste Rücklaufquote verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern. Dort haben gerade einmal 40 Prozent der Grundstückseigentümer ihre Erklärung abgegeben.

Die Frist für die Abgabe der Erklärung zur reformierten Grundsteuer endet jedoch am 31. Januar 2023. Ursprünglich wäre die Frist sogar bereits Ende Oktober 2022 abgelaufen. Wenige Wochen vor Ablauf der Erklärungsfrist hatte Lindner jedoch eine Verlängerung um drei Monate durchgesetzt. Nun wollen die Steuerberater zumindest für ihre Kunden eine weitere Verlängerung erwirken.

Steuerberater werden mit Anfragen überhäuft

Nach Darstellung der Steuerberaterkammer suchen derzeit viele Steuerpflichtige angesichts des nahenden Fristablaufs erstmals ein Steuerberaterbüro auf. Sie brauchen Hilfe bei dem komplizierten Erklärungsverfahren über das Elster-Portal der Finanzbehörden.

Gerade für Landwirte, die in der Regel mehrere Grundstücke besitzen, ist die Grundsteuer-Erklärung zeitraubend. BSTBK-Präsident Hartmut Schwab sagt, täglich gingen bei seiner Organisation dringende Appelle von Steuerberatern ein, die darauf hinwiesen, dass eine fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärungen in einer Vielzahl von Fällen nicht möglich sei.

Viele Bürger sind mit der Grundsteuererklärung überfordert

Von einer Fristverlängerung um weitere vier Monate bis Ende Mai würde nach Einschätzung der Steuerberaterkammer auch die Verwaltung profitieren. Denn dann würden nicht so viele Feststellungserklärungen auf den letzten Drücker falsch ausgefüllt. Das würde den Finanzämtern viel Arbeit und Nachfragen ersparen, so die Beraterkammer.

Die Steuerexperten beobachten, dass viele Bürger die Erklärung nicht ohne professionelle Unterstützung bewerkstelligen oder dass sie das Thema bislang aufgeschoben haben.

Bund will eigene Grundsteuererklärungen erst bis September abgeben

Besonders ärgerlich aus Sicht der Steuerzahler ist, dass sich der Bund für die Steuererklärungen zu seinen eigenen Immobilien schon jetzt eine Frist bis Ende September 2023 genehmigt. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß hervor, die der Redaktion agrarheute vorliegt.

Der Bund muss für rund 26.000 Grundstücke und Immobilien eine Feststellungserklärung abgeben, auch wenn zwei Drittel der Liegenschaften von der Grundsteuer befreit sind. Bisher hat die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) offenbar aber noch keine einzige Feststellungserklärung abgegeben. Damit soll nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzministerium Florian Toncar im Januar begonnen werden.

Video: Grundsteuer wird zum Fiasko – Hausbesitzer machen nicht mit

„Eine Frechheit gegenüber den Bürgern“

Der CDU-Abgeordnete Ploß nannte es eine Frechheit, den Bürgern eine viel zu knappe Frist aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten könne. Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater seien gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuererklärung fertigzustellen. Dabei habe das zuständige Finanzministerium selbst noch keine einzige Steuererklärung für seine Immobilien abgegeben.

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