Beim Verkauf von Privatgrundstücken fällt innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von 10 Jahren Einkommensteuer an. Diese Spekulationssteuer kann durch eine gezielte Schenkung an Familienmitglieder mit geringerer Steuerklasse gesenkt werden. Das bestätigt ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
In einem Streitfall vor Gericht fand eine Mutter den geeigneten Käufer für ihr Grundstück, übertrug es ihren Kindern per Schenkung und ließ diese das Areal verkaufen. Die arbeitslosen Kinder zahlten auf den Erlös weniger Einkommensteuer als ihre Mutter und gingen mit vollen Taschen nach Hause. Gestaltungsmissbrauch? Nein, entschied der BFH und zeigt damit, wie man vor dem Finanzamt Steuern spart.
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Hintergrund: Einkommensteuer beim Grundstückverkauf
Beim Verkauf eines Grundstücks aus dem Privatvermögen greift die sogenannte Spekulationssteuer. Diese fällt an, wenn man Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb wieder verkauft. Dabei gelten die Daten des Kaufs- und Verkaufsvertrages. Die Höhe der Spekulationssteuer bestimmen der Verkaufsgewinn, aber auch das Einkommen des Käufers sowie dessen individueller Einkommensteuersatz.
Spekulationssteuer senken durch Erbe oder Schenkung
Im Falle eines Erbes oder einer Schenkung beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist nicht von Neuem, sondern wird mitvererbt. Gültig ist weiterhin der Kaufzeitpunkt des Erblassers. Die Frist für den Beschenkten oder Erben läuft ab dem ursprünglichen Kaufdatum weiter. Eine Übertragung des Grundstücks auf Kinder oder andere Familienmitglieder vor dem Verkauf kann folglich Steuern sparen, sofern die Beschenkten einer niedrigeren Steuerklasse angehören.
„Natürlich ist zu beachten, dass durch eine solche Gestaltung entsprechende Kosten für Beratung, Notar und Grundbuchkosten entstehen“, sagt Rita Kuhn, Steuerberaterin bei Ecovis. Eine Verpflichtung des Beschenkten, den Erlös an den ursprünglichen Besitzer zurückzuzahlen, ist unzulässig.
Eigenbedarf: Spekulationssteuer umgehen
Umgangen werden kann die Spekulationssteuer außerdem bei bebauten Grundstücken, die der Eigennutzung dienen. Hat der Eigentümer zwei Jahre vor dem Verkauf und im Verkaufsjahr auf dem Grundstück gelebt, entfällt die Spekulationssteuer. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kinder des Eigentümers, solange sie noch Kindergeld erhalten.
Gewerbe- und Umsatzsteuer bei Verkauf aus Privatvermögen
Ob das zu verkaufende Grundstück aus dem Privat- oder Betriebsvermögen stammt, entscheidet darüber, welche Steuern gezahlt werden müssen. Aber auch bei Privatverkäufen kann die Gewerbe- und Umsatzsteuer greifen, falls der Verkauf vom Finanzamt als gewerblicher Handel eingestuft wird. Das passiert meist, wenn innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Grundstücke verkauft werden.
Dieser Beitrag vom 27.05.2022 wurde aktualisiert.
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