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Produktion und Förderung

Gülle-Sperrfrist beginnt morgen

am Freitag, 31.10.2014 - 11:02 (Jetzt kommentieren)

Ab morgen dürfen Landwirte keine Gülle mehr auf den Acker ausbringen, denn es setzt die gesetzliche Gülle-Sperrfrist ein. Hinsichtlich der Düngeverordnung machen die Länder nun Druck und verlangen eine schnelle Entscheidung.

 
Nach Aussage der Fachberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beginnt die gesetzliche Sperrfrist für Ackerland am 1. November und für Grünland am 15. November. Sie endet in beiden Fällen am 31. Januar. Verstöße gegen die in der Düngeverordnung definierten Zeiträume gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern geahndet.
 
Die Sperrfrist gilt für Mineraldünger, Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und viele Klärschlämme. Ausgenommen sei Stallmist, dessen Stickstoff organisch gebunden ist und nicht ausgewaschen werden kann.

Gülle-Sperrfrist kann vorverlegt werden

Der Landwirt kann eine Vorverlegung der Sperrfrist um zwei Wochen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragen, um bodenschonend auszubringen und Stickstoffverluste zu minimieren. Damit endet die Sperrfrist am 15. Januar. Der Gesamtzeitraum verkürzt sich dadurch jedoch nicht, da diese Landwirte verpflichtet seien, im Herbst entsprechend zwei Wochen früher die Düngung einzustellen.
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Novelle Düngeverordnung: Länder machen Druck

Die Bundesländer wollen den Druck auf die Bundesregierung im Hinblick auf die Novelle der Düngeverordnung erhöhen. In einem von Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag wird die Regierung aufgefordert, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen, so berichtet Agra-Europe.
 
Aufgrund der langen Verzögerung sei bisher versäumt worden, bei der Reduzierung der Gewässerbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft entscheidende Fortschritte zu erzielen, obwohl bereits seit Oktober 2012 ein umfassender Evaluierungsbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Düngeverordnung vorliege, der konkrete Regelungsvorschläge enthalte, heißt es in dem Antrag.
 
Nordrhein-Westfalen will seinen Antrag bereits auf der nächsten Bundesratssitzung am 7. November 2014 zur Abstimmung stellen und hat eine sofortige Sachentscheidung ohne vorherige Ausschussbefassung beantragt.
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