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AFP-Programm

Gülleausbringung: Diese Gülletechnik wird jetzt gefördert

am Dienstag, 09.08.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

In Hessen und Mecklenburg-Vorpommern wird die Neuanschaffung emissionsmindernder Gülletechnik jetzt gefördert. Der Fördersatz beträgt in Hessen bis zu 20 Prozent des Anschaffungswertes.

Im Rahmen einer Erweiterung des Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) werden  Landwirte in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern künftig bei der Anschaffung umweltfreundlicher Maschinen und Geräte unterstützt.

AFP-Förderung in Mecklenburg Vorpommern

Bis zum 31. August 2016 können sie Förderanträge beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einreichen. Die Förderung wird bis einschließlich 2019 angeboten und umfasst 20 % vom Netto-Anschaffungspreis. Selbstfahrende Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger seien beispielsweise Injektionsgeräte und Geräte zur Direkteinarbeitung oder Schleppschuhverteiler förderfähig, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
  • Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann unter anderem die Anschaffung von Feldspritzgeräten mit Mehrkammersystemen oder spezieller Sensorsteuerung zur gezielten Ausbringung bezuschusst werden. Die Pflanzenschutzgeräte müssen vom Julius-Kühn-Institut geprüft und anerkannt sein.

Die Antragsformulare erhalten Landwirte auf Anfrage im StALU WM oder auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums unter diesem Link.

 

AFP-Förderung in Hessen

Seit dem 1. Juli 2016 können landwirtschaftliche Betriebe in Hessen eine Förderung für die Anschaffung von neuen Maschinen und Geräten erhalten, wenn diese zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen beitragen.

  • Neben neuen Geräten zur emissionsarmen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, können in Betrieben der Landwirtschaft, des Obst- und Gartenbaus, sowie des Weinbaus Geräte zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gefördert werden, die das Einsatzvolumen von Herbiziden erheblich mindern.
  • Ebenfalls werden Maschinen gefördert, welche die Abdrift der Mittel gegenüber bisher eingesetzter und häufig veralteter Technik deutlich verringern.

Fördersatz beträgt bis 20 Prozent des Anschaffungswertes

Der Fördersatz für alle beschriebenen Maschinen und Geräte beläuft sich auf bis zu 20 Prozent des Anschaffungswertes. Bei der Neuanschaffung von Schleppschuh- oder Injektionstechnik zur Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern kann ein erforderlicher neuer Tankwagen mitgefördert werden.

Die Förderung einer Umrüstung vorhandener Tankwagen ist ebenfalls möglich. Selbstfahrende Maschinen sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten sind in einem Merkblatt zur Maschinenförderung enthalten, das unter folgendem Link abgerufen werden kann:

https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/2016-06-24_afp-merkblatt_maschinen_und_geraete_der_aussenwirtschaft_2016-2019.pdf

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