Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Produktion und Förderung

Güllebehälter: Bundesweit einheitliche Anforderungen?

am Dienstag, 29.04.2014 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Laut Regierungsentwurf sind JSG-Anlagen nicht mehr Teil der "Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", die Frage nach bundeseinheitlichen Vorgaben ist aber nicht vom Tisch.

Das Agrarressort befürchtet eine Verschärfung der Anforderungen insbesondere für Güllebehälter, sollten die bestehenden Länderregelungen in der Bundesverordnung vereinheitlicht werden.
 
Die Bundesregierung hatte sich Anfang März nach längeren Diskussionen zwischen dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium gegen eine Aufnahme der Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) in die "Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" ausgesprochen. Der Unterausschuss des Umweltausschusses hatte die Entscheidung über die Aufnahme von JSG-Anlagen jedoch lediglich vertagt.
  • Güllebehälter: Vorerst keine verschärften Anforderungen (7. März) …

Bau und Unterhaltung weiter auf Agenda

In der Tat ist die Meinungsbildung im Bundesrat zur "Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" noch nicht abgeschlossen, wie Agra Europe berichtet. Bundesweit einheitliche Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von JGS-Anlagen bleiben weiter auf der Tagesordnung. Wie der Umweltausschuss bei seiner Sitzung am 8. Mai entscheiden wird, gilt als offen. Die Länderkammer wird aller Voraussicht nach am 23. Mai zu der Verordnung Stellung nehmen.

Die AwSV soll Landesverordnungen ablösen

Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" soll die bisherigen Landesverordnungen zum "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" ablösen. Die Bundesregierung begründet dies nicht zuletzt mit der seit langem von der Wirtschaft geforderten Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer, nachdem sich die Regelungen in den Ländern unterschiedlich entwickelt hätten.
 
Die Verordnung übernimmt laut Bundesregierung Vorschriften, die in einigen Ländern bereits eingeführt worden sind und sich dort als erfolgreich erwiesen haben.
 
Die Bundesregierung räumt ein, dass die Neuregelung für die Wirtschaft mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Allein für Biogasanlagen wird der Nachrüstungsbedarf auf rund zwölf Millionen Euro pro Jahr veranschlagt, wenn die Anlagen ohne die jetzt geforderten Sicherheitseinrichtungen betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Regelungen so bleiben, wie sie in der Verordnung der Bundesregierung vorgesehen sind.
  • Neue Diskussion über Güllebehälter (21. Januar) …   

Verbesserung für Biogasanlagen

Spürbare Verbesserungen zeichnen sich laut Bericht bei geplanten Vorschriften für Biogasanlagen ab. Beide Unterausschüsse fordern eine Klarstellung, dass keinesfalls jede Anlage zum Lagern von Gärsubstraten oder Gärresten Bestandteil einer Biogasanlage sei. Es solle sichergestellt werden, dass Güllebehälter von Landwirten, die ihre Gülle an eine Biogasanlage liefern, nicht im Sinne der AwSV als Biogasanlage mit den entsprechenden Auflagen eingestuft werden.
  • Agrartransporte: Lkw bald wichtiger als Traktoren (7. April) ...

Nachgefragt: 380-kW-Biogasanlage im brandeburgischen Havelland

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...