Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" soll die bisherigen Landesverordnungen zum "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" ablösen. Die Bundesregierung begründet dies nicht zuletzt mit der seit langem von der Wirtschaft geforderten Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer, nachdem sich die Regelungen in den Ländern unterschiedlich entwickelt hätten.
Die Verordnung übernimmt laut Bundesregierung Vorschriften, die in einigen Ländern bereits eingeführt worden sind und sich dort als erfolgreich erwiesen haben.
Die Bundesregierung räumt ein, dass die Neuregelung für die Wirtschaft mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Allein für Biogasanlagen wird der Nachrüstungsbedarf auf rund zwölf Millionen Euro pro Jahr veranschlagt, wenn die Anlagen ohne die jetzt geforderten Sicherheitseinrichtungen betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Regelungen so bleiben, wie sie in der Verordnung der Bundesregierung vorgesehen sind.
- Neue Diskussion über Güllebehälter (21. Januar)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.