Eine Vereinheitlichung der bestehenden Länderregelungen hätte möglicherweise zu einer Verschärfung der Vorschriften für JGS-Anlagen geführt. In der Zwischenzeit hatte zudem die EU-Kommission ihr Notifizierungsverfahren zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung abgeschlossen. Nunmehr bleibt abzuwarten, ob die Frage der JGS-Anlagen im Bundesratsverfahren doch noch auf den Tisch gebracht wird oder es bei der bestehenden Länderzuständigkeit bleibt.
Bundeseinheitlich geregelt werden in der
AwSV Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. Unter anderem müssen die entsprechenden Lagerstätten und Fermenter künftig Umwallungen aufweisen, um gegen Leckagen gewappnet zu sein. Bisher haben erst einige Bundesländer entsprechende Vorschriften erlassen. Der Agrarausschuss und der Umweltausschuss der Länderkammer werden sich Ende März mit der Vorlage befassen.
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