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Die Bundesländer haben ihre routinemäßigen Kontrollen auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Winterrapssaatgut abgeschlossen. Sowohl in Deutschland vermehrtes und anerkanntes als auch importiertes Rapssaatgut wurde in den Kontrollen erfasst. Nach Informationen des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) wurden in den bundesweit 276 für die diesjährige Aussaat beprobten Rapssaatgutpartien keine GVO-Spuren nachgewiesen.
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Witterungsbedingt wenig Zeit für amtliche Kontrollen
Witterungsbedingt blieb Züchtern, Vermehrern und Landwirten dieses Jahr nur wenig Zeit zwischen der Ernte und der Neuansaat von Winterraps, was eine rasche Durchführung der amtlichen Kontrollen notwendig machte. Dank integrierter Überwachungs- und Informationskonzepte konnten Züchter und Behörden die Ergebnisse der Untersuchungen aber vor der neuen Aussaat zur Verfügung stellen. "Wir sind froh, dass die Untersuchungen reibungslos und ohne GVO-Nachweis abgeschlossen wurden", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP, das Ergebnis.
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Verlässlicher Informationsaustausch wichtig
Dennoch leiden Züchter und Landwirte jedes Jahr erneut unter der enormen Rechtsunsicherheit, in der sie sich aufgrund fehlender Lösungen für den praktikablen Umgang mit geringsten, biologisch und technisch unvermeidbaren GVO-Spuren befinden. Auch engmaschige Kontrollsysteme der Unternehmen und Behörden können nicht gänzlich ausschließen, dass es im Einzelfall zu Einträgen kommen kann.
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Ein funktionierender und verlässlicher Informationsaustausch zwischen den Akteuren über den Stand von GVO-Untersuchungen ist richtig und wichtig, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit von praktikablen Regelungen für die Branche. "Um die anhaltende Rechtsunsicherheit für landwirtschaftliche Akteure zu beenden, ist die Etablierung einer technischen Lösung, wie sie seit 2011 schon für Futtermittel gilt, auch für Saatgut notwendig", meint Schäfer abschließend.
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