
Die Anträge müssen Online gestellt werden, per Post geht es nicht. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sagt die zuständige Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) gegenüber dem WDR zur Verfahrensweise: Die Landesregierung habe ein nutzerfreundliches Antragsportal erarbeitet, das ausrechnen könne, ob die Antragssteller für eine Härtefallhilfe in Betracht kommen.
„Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Härtefallhilfe zu stellen, kann bereits jetzt die Bund-ID oder die Elster-ID beantragen“, sagt die Ministerin. Die Elster-ID kennen Nutzerinnen und Nutzer von der Online-Kommunikation mit dem Finanzamt. Die Bund-ID ist ein Online-Konto für digitale Anträge. Eine der beiden IDs reicht für die Beantragung der Heizkosten-Hilfen aus.
Neben diesen Nutzerkonten für Online-Verwaltungsleistungen werden die Rechnungen und Kontoauszüge aus dem Vorjahr benötigt. Handschriftliche Dokumente werden im Antragsverfahren hingegen nicht berücksichtigt. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 eingereicht werden.
Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen – Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.
Referenzpreise und individuelle Beschaffungskosten
Die Bundesregierung hatte für die Härtefallhilfen Referenzpreise für die jeweiligen Energieträger für das Jahr 2021 gebildet. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftsministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten – sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Danach tragen die Verbraucher das Doppelte des Referenzpreises selbst. Die darüber hinaus gehende Belastung wird zu 80 Prozent abgefedert.
Das heißt konkret: Bei einem Referenzpreis von 71 Cent pro Liter Heizöl haben Verbraucher bis zu 1,42 Euro pro Liter selbst zu tragen. Bei Flüssiggas liegt der Referenzpreis bei 57 Cent pro Liter, das heißt, dass alle Kosten bis 1,14 Euro pro Liter selbst zu tragen sind. Für alles, was darüber liegt, gibt es Zuschüsse. Für die Härtefallhilfen kommen ausschließlich Lieferungen aus 2022 infrage. Die weiteren Referenzpreise sind: Holzpellets: 24 Cent/kg, Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg, Holzbriketts: 28 Cent/kg, Scheitholz: 85 Euro/Raummeter, Kohle bzw. Koks: 36 Cent/kg.
Pro Haushalt werden maximal 2.000 Euro ausgezahlt, mindestens aber 100 Euro. Wer nur 99 Euro erstattet bekommen würde, ist nicht antragsberechtigt und bekommt keinen Zuschuss. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es bis zu 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die insbesondere mit Heizöl, Flüssiggas oder Holz heizen, sagte Scharrenbach gegenüber DPA.
Die Länder bekommen auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssels Abschlagszahlungen. Die Mittel sollen dann mit einem Nachweis der Verwendung gegenüber dem Bund bis spätestens Ende 2025 abgerechnet werden.
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