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Steuer und Finanzen

Wer haftet für den entstandenen Schaden?

am Mittwoch, 09.06.2010 - 17:59 (Jetzt kommentieren)

München - Vergangene Woche war bekannt geworden, dass mit "Genmais" verunreinigter Mais ausgesät wurde. Doch wer haftet für den entstandenen Schaden? agrarheute.com sprach mit dem Rechtsanwalt Alexander Littich.

Das mit Genmais verunreinigte Saatgut wurde bereits auf die Felder verbracht. Wer haftet für den Schaden, der dem Landwirt entstanden ist?

Ganz grundsätzlich haftet der Züchter, der das Saatgut auf den Markt gebracht hat. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich hier um ein grob fahrlässiges Versäumnis handelt oder ob der Schaden durch einen technisch unvermeidbaren Mangel entstanden sein sollte. Da gibt es noch einmal eine Abstufung in der Verantwortlichkeit.

Der Saatgutkonzern Pioneer wird dafür haften müssen, dass das Saatgut wieder eingezogen und untergehäckselt wird. Er haftet auch für die Kosten, die bisher entstanden sind um das Saatgut zu erwerben, es auszubringen, bei der bisherigen Fruchtbetreuung entstanden sind - und natürlich auch für die Kosten durch Ernteausfall.

Was passiert wenn gentechnisch verändertes Saatgut aufwächst? Wer haftet für Folgeschäden, die beispielsweise Imkern entstehen?

Bei Imkern geht es um die Nachweisführung (Wo hat die Biene den Pollen gesammelt - Anm. d. Redaktion) - was sich sehr schwierig darstellen lässt. Was sehr wohl zur Diskussion steht wenn bis zur Ernte weitergebaut wird, sind die Folgen für benachbarte Landwirte, die unter Umständen genfrei wirtschaften. Diese Folgen würden wieder von dem ursprünglichen Züchter zu tragen sein.

Wie werden Fälle wie der eines Imkers mit verunreinigtem Honig im Regelfall gehandhabt?

Sollte ein Imker Ansprüche geltend machen, wird der Landwirt der erste Ansprechpartner sein. Dann könnte es zu Nachforderungen kommen. Der Landwirt hat aufgrund der Produkthaftung eine gewisse Garantenstellung. Sie ist aber durch das Produkthaftungsgesetz so gestaltet, dass ein Durchgriff auf den Pflanzenzüchter möglich ist.

Wie kann sich der Landwirt schützen?

Schützen kann man sich eigentlich gar nicht. Die Konsequenz ist jetzt für jeden betroffenen Landwirt den Schaden bisher und auch den Folgeschaden beim Züchter anzumelden. Es wäre ein Fehler, den Mais jetzt noch aufwachsen zu lassen und bis zur Ernte zu warten. (pd)

  • Podcast: 'Pflanzenzüchter haftet für den Schaden des Landwirts'Der Rechtsanwalt Alexander Littich über die rechtlichen Folgen des mit 'Genmais' verunreinigten Saatguts. Was der Landwirt beim Züchter geltend machen kann, erfahren Sie im Interview. mehr ...

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