Da nach einem Unfall mit einer Zugmaschine jetzt im Regelfall die Versicherung des Zugfahrzeugs aufkommt, vereinfache sich die Frage nach der zuständigen Versicherung.
Auf die entsprechende Gesetzesänderung, die am 17. Juli in Kraft trat, macht die R+V Versicherung aufmerksam.
Für welche Arten von Anhängern gilt die Gesetzesänderung?
Nicht nur für gewerbliche, sondern auch für private Anhänger wie Wohnwagen oder kleinere Modelle gilt die Neuregelung.
Auch die Versicherungen profitieren vom geringen Verwaltungsaufwand und von weniger Schadensfällen, bei denen die Versicherung der Anhänger zahlt, betont die R+V Versicherung.
Wer haftet bei einem Unfall mit Anhäger?
Die Versicherung des Anhängers kommt nur noch auf, wenn der Unfall hauptsächlich durch den Anhänger selbst zustande gekommen ist. Ein solcher Fall liege laut R+V Versicherung beispielsweise vor, wenn sich der Unfall wegen eines geplatzten Reifens am Anhänger ereignete.
Vor etwa zehn Jahren entschied der Bundesgerichtshof, dass die bis dahin geringe Versicherungsdeckung der Anhänger nicht mit der Anhängerhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) vereinbar sei. Um die Versicherung der Anhänger stärker zu beteiligen, wurde für die Zugmaschine und den Anhänger eine geteilte Versicherungspflicht eingeführt. Dadurch stiegen die Beiträge für die Anhängerversicherung und auch der Verwaltungsaufwand der Versicherer.
Jetzt bei Ihrer Versicherung nachhaken
Da mit dem neuen Gesetz nun eine Rechtslage wie vor zehn Jahren hergestellt wurde, ist mit sinkenden Beiträgen für die Anhängerversicherung zu rechnen. Die R+V Versicherung hat bereits geringere Haftplicht-Beiträge für ihre Versicherten angekündigt.
Sollte Ihre Versicherung die Beiträge nicht nach unten korrigieren, ist ein gezieltes Nachfragen zu empfehlen. Die Aussicht, dass viele Kunden die neue Regelung finanziell nutzen wollen, könnte auch Ihre Versicherung dazu bewegen, die Beiträge anzupassen.
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