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Steuer und Finanzen

Im Hagelfall richtig handeln

am Freitag, 18.07.2014 - 12:36 (Jetzt kommentieren)

Die Weizenernte läuft, das Wetter passt. Doch das heiße Sommerwetter lässt auch die Gefahr für heftige Sommergewitter mit Hagel steigen.

Schäden in druschreifen Beständen sollten sofort der zuständigen Bezirksdirektion gemeldet werden, informiert die Vereinigte Hagel Versicherung. Sie teilt dem betroffenen Landwirt dann mit, ob der Schaden noch vor der Ernte festgestellt werden kann oder ob so genannte Probestücke stehenbleiben müssen.  

Probestücke stehen lassen

Um den Schaden auch nach der Ernte noch feststellen zu können, müssen der Versicherung zufolge an den Ecken und in der Mitte des Schlags mindestens fünf Probestücke von je 100 Quadratmeter Größe stehen gelassen werden. Wichtig sei es, auf jeden Fall vor der Ernte die Zustimmung der Bezirksdirektion einzuholen.

Massive Hagelschäden in Luxemburg

Einen massiven Hagelschaden verzeichneten am 6. Juli gleich 100 Betriebe in Luxemburg - den ersten seit über sechs Jahren. Das Unwetter hat der Versicherung zufolge eine rund 50 Kilometer lange und drei bis vier Kilometer breite Schneise der Verwüstung hinterlassen.
 
Vor allem im Mais und Getreide sind Schäden zu beklagen. Die Maisbestände seien zum Teil "regelrecht vernichtet" worden, sodass die Fläche zum Umbruch freigegeben werden mussten. Auch Sommerzwiebeln und Äpfel waren von dem Unwetter betroffen.
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