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Gebäudeenergiegesetz und Heizungsförderung

Heizungsförderung ab 2024: Wofür Hausbesitzer Geld bekommen

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am Montag, 18.09.2023 - 10:55 (Jetzt kommentieren)

Die Fördersätze für den Heizungstausch steigen ab 2024. Doch die förderfähigen Kosten sinken. Deshalb sind die möglichen Zuschüsse für einige Hausbesitzer 2023 höher.

Wärmepumpe.

Die staatliche Förderung für Heizungen ermöglicht es Hausbesitzern, die Anschaffungskosten für ihr neues Heizsystem deutlich zu reduzieren. Im Rahmen der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde die Förderung allerdings geändert. 

Fakt ist: obwohl ab 2024 bis zu 70 Prozent Förderung zur Heizung möglich sein werden, sind die Zuschüsse für einige Hausbesitzer 2023 höher, sagen Heizungsexperten. Der Grund: Die förderfähigen Kosten werden im nächsten Jahr gesenkt. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch Heizungsgesetzt genannt, wurde im September 2023 vom Bundestag beschlossen. Ziel ist der schrittweise Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, wird die Förderung für Heizungen ab 2024 verändert. 

Ab 2024 gilt: für eine neue Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie gibt es staatliche Förderung. Möglich sind: 30 Prozent Basisförderung für den Umstieg auf Heizsysteme mit mind. 65 Prozent erneuerbare Energien. Dazu kommen 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Heizungen bis 2028, danach schmilzt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent. 

Möglich sind außerdem: 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 Euro. Und: 5 Prozent Innovationsbonus für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen

Förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro gedeckelt

Die einzelnen Fördermaßnahmen können kombiniert werden. Allerdings ist die Maximalförderung bei 70 Prozent gedeckelt. Die förderfähigen Kosten liegen ab 2024 bei 30.000 Euro. Das bedeutet, dass nur bis zu dieser Summe der entsprechende Fördersatz angewendet werden kann. 

Kostet eine neue Heizung beispielsweise 40.000 Euro und wären 50 Prozent Förderung möglich, gäbe es 15.000 Euro Förderung für die Heizung ab 2024, haben die Heizungsexperten von thermondo ausgerechnet. Der Grund: der Fördersatz von 50 Prozent würde nur für die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro gelten. 

Im Jahr 2023 gäbe es bei 40 Prozent hingegen 16.000 Euro Förderung. Hier wären nämlich gesamten 40.000 Euro förderfähig (die Grenze liegt bei 60.000 Euro). 

Bei Mehrfamilienhäusern sollen die förderfähigen Kosten sogar nach Wohneinheiten gestaffelt werden und mit zunehmender Anzahl sinken. Diese Regelung soll auch für Eigentümergemeinschaften gelten.

Maßnahmen an der Gebäudehülle max. 60.000 Euro

Alle im GEG vorgesehenen Optionen zum Heizen mit erneuerbaren Energien sollen gefördert werden. Neue Öl- und Gasheizungen sollen nicht gefördert werden, auch nicht, wenn sie teilweise mit erneuerbaren Energien wie Biogas betrieben werden. Bei Gasheizungen ist nur der Kostenanteil für H2-Ready förderfähig. 

Der Einkommensbonus für Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro kann nur von Selbstnutzern beantragt werden. Auch der Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent kann nur für selbst bewohnte Immobilien genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die alte Heizung fossil betrieben (Ölheizung, Gasheizung) und mindestens 20 Jahre alt ist. Darüber hinaus soll die Regelung für Kohle- und Nachtspeicherheizungen gelten. 

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen die förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Ohne Sanierungsfahrplan liegt die Obergrenze bei 30.000 Euro. Diese Obergrenzen gelten allerdings zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch. 

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