Nach ersten Schätzungen der Länder belaufen sich die Schäden durch die Flutkatastrophen im Juli in Nordrhein-Westfalen auf 52 Millionen Euro und in Rheinland-Pfalz sogar auf 220 Millionen Euro. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium heute (4.8.) mit. Für Bayern wurden noch keine Zahlen genannt.
Besonders stark betroffen sind mit 110 Millionen Euro die Weinbaubetriebe und mit weiteren 50 Millionen Euro die Winzergenossenschaften an der Ahr. Sie haben neben Schäden an Gebäuden und Technik auch Spezialmaschinen für die Arbeit in Steillagen sowie in erheblichem Umfang Weinvorräte verloren.
Darlehen fast zum effektiven Nullzins
Um die betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, legt die Landwirtschaftliche Rentenbank zusammen mit dem Bundesministerium das neue Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ auf. Landwirte und Winzer können damit in der günstigsten Preisklasse A zu einem effektiven Zinssatz von 0,01 Prozent auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau von durch das Hochwasser beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren.
Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Das neue Programm ist ab sofort abrufbar.
Darüber hinaus bietet die Rentenbank in der teils sehr angespannten Liquiditätssituation allen betroffenen Betrieben weiter die Möglichkeit an, Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen zu beantragen.
Klöckner spricht von verheerenden Schäden
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nannte die Unwetterschäden verheerend. Es stünden nicht nur wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel, sondern es gehe um Perspektiven und Sicherheit für die Betriebe, so die rheinland-pfälzische CDU-Politikerin.
Bereits im Juli habe ihr Ministerium deshalb mit der Rentenbank ein erstes Liquiditätshilfeprogramm auf den Weg gebracht. Das Hilfsangebot werde jetzt erweitert, sodass auch der Wiederaufbau zu einem Zinssatz von fast null Prozent finanziert werden könne.
EU-Kommission soll auf Einzelschadensmeldungen verzichten
Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe in den Flutgebieten fordert Klöckner auch von EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski. Konkret fordert die Ministerin von der Kommission, auf Einzelschadensmeldungen innerhalb von 15 Arbeitstagen, die eigentlich im EU-Recht vorgesehen sind, zu verzichten.
Die Ermittlung der betroffenen Flächen und die Nachweisführung könnten alternativ durch Hochwasserkarten, Bildaufnahmen und ähnliche Beweise durch die zuständigen Behörden vorgenommen und dokumentiert werden, schlägt Klöckner vor. Somit würde die pünktliche Auszahlung der Agrarförderung gewährleistet, auf die die geschädigten Betriebe gerade dieses Jahr angewiesen seien.
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