Nach Informationen des Presse- und Informationsdienstes Agra-Europe sollen Waldbauern mit bis zu 20 ha Waldbesitz bis zu 90 % ihrer nachgewiesenen Schäden aus öffentlichen Mitteln kompensiert werden können.
Eine entsprechende Anpassung der Förderbedingungen in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wird aller Voraussicht nach der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) in dieser Woche beschließen.
Räumung und Wiederbewaldung geschädigter Flächen wird bezuschusst
Insgesamt 547 Mio Euro stehen bis 2023 für zusätzliche Waldmaßnahmen zur Verfügung. Davon sollen 478 Mio Euro über die GAK ausgezahlt werden. Mit der Ko-Finanzierung der Länder beläuft sich die gesamte Fördersumme auf rund 800 Mio Euro.
Unterstützt werden soll die Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Schäden, die Räumung der geschädigten Flächen in Privat- und Kommunalwald und deren Wiederbewaldung sowie die Anpassung noch nicht geschädigter Wälder an den Klimawandel.
Hilfsangebote für den Insektenschutz
Einen weiteren wichtigen Tagesordnungspunkt im PLANAK bildet der Sonderrahmenplan „Insektenschutz“. Im Bundeshaushalt 2020 sind dafür 50 Mio Euro eingestellt, die Hälfte davon ist „frisches Geld“.
Vorgesehen ist, dass einige Maßnahmen aus dem Bereich der Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau in den Sonderrahmenplan überführt werden. Um einen hinreichenden Mittelabfluss zu gewährleisten, sollen für zwei Jahre auch ökologische Anbauverfahren sowie die extensive Nutzung von Dauergrünland über den Sonderrahmenplan Insektenschutz gefördert werden können.
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