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Mindestlohngesetz

Höhere Lohnkosten für Landwirte durch Anhebung des Mindestlohns

Saisonarbeiter bei der Ernte von Radieschen
am Mittwoch, 28.10.2020 - 12:52 (Jetzt kommentieren)

Das Bundeskabinett hat eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Lohnkosten der Landwirte steigen.

Das Kabinett einigte sich heute auf eine Anpassung des Mindestlohns in vier Stufen. Zum 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn von jetzt 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde.

Das sind die weiteren Schritte:

  • zum 1. Juli 2021: brutto 9,60 Euro
  • zum 1. Januar 2022: brutto 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022: brutto 10,45 Euro

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020. Zur Sommersaison 2022 liegt der Mindestlohn, der auch in der Landwirtschaft gilt, somit um fast 12 Prozent über dem heutigen Niveau.

Minister Heil will weitere schnelle Lohnsteigerungen

Heil-Hubertus-Bundesarbeitsminister

Nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil berücksichtigt die Anhebung des Mindestlohns die Tarifentwicklung, aber auch die wirtschaftliche Unsicherheit durch die Corona-Pandemie. Die vierstufige Erhöhung trage dazu bei, die resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen.

„Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben“, meinte der SPD-Politiker. Er kündigte an, auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge zu machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen könne.

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