In den letzten Tagen hat die Diskussion um eine weitere Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland erneut Fahrt aufgenommen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will den Mindestlohn noch einmal deutlich erhöhen. Teilweise werden 13 oder sogar 14 Euro gefordert.
Aus der Wirtschaft erhält der Arbeitsminister eine Menge Kritik. Jetzt warnt auch GLFA-Präsident Hans-Benno Wichert vor den Folgen für den Agrar- und Forstsektor.
Arbeitsplatzverluste und weiter sinkender Selbstversorgungsgrad für Obst und Gemüse
Eine Anhebung des Mindestlohns auf 13 oder 14 Euro wirke sich laut Wichert besonders auf die Produktion von Obst, Gemüse und Wein aus. Der schon geringe Selbstversorgungsgrad könne noch weiter zurückgehen. Aber ein höherer Mindestlohn betreffe auch die vor- und nachgelagerten Bereiche, was insgesamt zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten führe.
Darüber hinaus verschärfe sich der Wettbewerbsdruck aus dem Ausland, wo es deutlich geringere Mindestlöhne und Sozialstandards gibt.
„Bundesminister Heil wäre gut beraten, nicht über die Entwicklung des Mindestlohns öffentlich zu spekulieren und dadurch Einfluss nehmen zu wollen“, so Wichert. Stattdessen solle er über Maßnahmen gegen Kaufkraftverluste nachdenken. Es sollten Wichert zufolge nicht immer nur die Arbeitgeber beziehungsweise die Wirtschaft einseitig belastet werden.
GLFA: Mehrere Aspekte sind bei Aushandlung eines neuen Mindestlohns zu berücksichtigen
Die Mindestlohnkommission, die sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt, müssten auch die funktionierenden Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigungssicherheit berücksichtigen. Nur die Inflation und die Tarifentwicklung reichten zur Lohnfindung nicht aus. Wichert stellt klar: „Bei Verlust der Arbeitsplätze aufgrund einer starken Mindestlohnerhöhung hätten die Beschäftigten durch diese nichts gewonnen.“
Die zuletzt erfolgten hohen Tarifabschlüsse seien nicht nur der Inflation geschuldet, sondern auch der letzten „massiven Erhöhung“ des Mindestlohns im Oktober 2022.
„All das wird die Mindestlohnkommission zu beachten haben – unbeeinflusst von politischen Wünschen“, sagt der GLFA-Präsident. Die Mindestlohnkommission will bis Ende Juni einen Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2024 erarbeiten.
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