Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Steuer und Finanzen

Hofabgabeklausel: Teilerwerbsminderung noch außen vor

am Montag, 19.10.2015 - 15:10 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag ist mit dem Regierungsentwurf zur Neugestaltung der Hofabgabeklausel nur zum Teil zufrieden. Die Teilerwerbsminderung ist bislang nicht enthalten.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Hofabgabeklausel setze im Wesentlichen ein Eckpunktepapier von CDU/CSU und SPD um. Bislang nicht enthalten sei jedoch eine Lösung für die Fälle der Teilerwerbsminderung, erklärten CDU/CSU-Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp und die zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler anlässlich der Ersten Lesung des entsprechenden Artikelgesetzes vergangene Woche im Bundestag. Auch in diesen Konstellationen besteht nach ihrer Auffassung Handlungsbedarf. Wie genau hier für Abhilfe gesorgt werden könne, müsse im parlamentarischen Verfahren geklärt werden, so die Unionsabgeordneten.
 
Sie bekräftigten in einer gemeinsamen Pressemeldung ihr Vorhaben, die Hofabgabeklausel "zukunftsfest" zu gestalten.
  • Mit der geplanten Neuregelung werde der Renteneintritt weiterhin "im Grundsatz" an die Übergabe des Hofes geknüpft.
  • Gleichzeitig gehe es darum, das bestehende System flexibler zu machen und unnötige Härten zu vermeiden, erklärten die Unionspolitiker.
Unterdessen wurde in der Debatte im Plenum deutlich, dass die Hofabgabeklausel auch nach einer Neugestaltung umstritten bleiben dürfte.

SPD: Hofabgabeklausel abschaffen

Die SPD-Bundestagsfraktion hält nach denWorten ihrer zuständigen Berichterstatterin Ursula Schulte ungeachtet des aktuellen Gesetzesvorhabens an ihrem Ziel fest, die Hofabgabeklausel abzuschaffen. Schulte bezeichnete die Hofabgabeklausel als nicht mehr zeitgemäß. Gleichwohl würden in dem vorliegenden Entwurf wesentliche Forderungen ihrer Fraktion aufgegriffen. Als Kernpunkte nannte sie
  • die Erhöhung der Rückbehaltsfläche,
  • eine Honorierung verkürzter Rentenlaufzeiten sowie
  • eine verbesserte Absicherung der Ehepartner.
Auch Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff bekräftigte in der Aussprache das Ziel seiner Fraktion, die Hofabgabe als Bedingung für den Rentenbezug zu streichen. Der Koalition bescheinigte Ostendorff, mit ihrem Entwurf vollziehe sie "einen ersten kleinen Schritt" in diese Richtung. Die vorgesehenen Änderungen schafften aber vielfältige Umgehungsmöglichkeiten. Im Ergebnis werde die Hofabgabeklausel "ausgehöhlt", so der Grünen- Politiker.

Union: Positive agrarstrukturelle Wirkung

Der Unionsberichterstatter im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Albert Stegemann, hob die positive agrarstrukturelle Wirkung der Hofabgabeklausel hervor, die nach seiner Überzeugung weiterhin ihre Berechtigung habe. Gleichzeitig dienten die vorgesehenen Anpassungen dazu, soziale Härten, wie es sie insbesondere in strukturschwachen Gebieten gebe, zu beseitigen. Stegemann warnte mit Blick auf künftige Diskussionen davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
 
Ähnlich hatten Holzenkamp und Mortler in ihrer Presseverlautbarung argumentiert. Mit dem Entwurf würden praxistaugliche Lösungen für die Fälle geschaffen, in denen sich kein Hofnachfolger finde und die Veräußerung oder Verpachtung aus wirtschaftliche Gründen ausscheide, hieß es dort. Konkret gehe es darum, den rentenunschädlichen Rückbehalt zu stärken und weitere Wege zu schaffen, die klassische Hofübergabe zu ersetzen. Dazu gehöre auch die Überführung des Hofes in eine Gesellschaft, an der der bisherige Hofeigentümer zwar beteiligt sei, deren operative Geschäfte er aber selbst nicht mehr leite. 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...