Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Produktion und Förderung

Hofübergabe: Alle Beteiligten rechtzeitig informieren!

am Donnerstag, 05.06.2014 - 09:35 (Jetzt kommentieren)

Jena - Der Generationswechsel im landwirtschaftlichen Betrieb birgt viele Möglichkeiten, aber auch Fallstricke. Das ist auf der Jahrestagung der Jungen DLG deutlich geworden.

Bei der Jugendorganisation der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) am vorvergangenen Wochenende erklärte der Unternehmensberater Dr. Jan-Christoph Friedrichs vom Betriebswirtschaftlichen Büro aus Göttingen gegenüber den 250 teilnehmenden Junglandwirten, am Anfang des Übergabeprozesses stehe die rechtzeitige Einbindung von Abgeber, Hofnachfolger, weichenden Erben sowie gegebenenfalls Eltern oder Großeltern. 
 
Das landwirtschaftliche Erbrecht verfolge das Ziel, den zu vererbenden Betrieb in seiner Gesamtheit an den Nachfolger weiterzugeben, den Übergebenden finanziell abzusichern und mit den weichenden Erben eine abschließende Regelung zu finden. Zur Vorbereitung gehöre somit auch die Bemessung der Altenteilsverpflichtungen wie Baraltenteil, Wohnrecht, Hege und Pflege sowie Sicherung des Altenteils. Friedrichs warnte davor, hier das komplette Grundbuch zu belasten.
  • Landjugend: Ohne Hofabgabeklausel keine Rente? (19. März)... 
  • (Wurde entfernt)

Welches Erbrecht gilt?

Außerdem sei zu klären, welches Erbrecht gelte, da sich die Vorschriften, beispielsweise zu den Abfindungsansprüchen, in den Bundesländern unterschieden. Abschließend riet der Unternehmensberater, nach dem Wechsel selbst ein Testament zu machen und regelmäßig an die Lebensphasen anzupassen, denn "nach der Übergabe ist vor der Übergabe".

Verkauf an Investoren

Die Herausforderungen von Betriebsnachfolgen in Ostdeutschland beleuchtete Dieter Künstling, Unternehmensberater und Geschäftsführer der IAK Agrar Consulting GmbH. Mehr als 60 Prozent (%) der heutigen Betriebsinhaber in den neuen Bundesländern seien älter als 50 Jahre, betonte der Leipziger. Neben dem Generationswechsel komme noch ein weiteres Problemfeld hinzu. Die erfolgreichen Betriebe hätten "ungeahnte Vermögenswerte" geschaffen und noch keinen Plan, diese an die Nachfolger zu übergeben. Bei ihnen fehlten Eigenkapital und damit Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem seien die gesellschaftsrechtlichen Regelungen in diesem Punkt meist völlig unzureichend.
 
Nachrückende Gesellschafter benötigten vor diesem Hintergrund kreative Finanzierungsmöglichkeiten, um ihre weichenden Gesellschafter angemessen abzufinden und die Betriebe fortzuführen. "Der Verkauf von Betrieben an Investoren wird übliche Geschäftspraxis werden", sagte Künstling voraus. Als Grundlage zur Berechnung der Pflichtteils- beziehungsweise Abfindungsansprüche der weichenden Gesellschafter empfahl der Unternehmensberater den Verkehrswert statt des Ertragswertes.

Nicht nur Sicherheiten zählen

Wie man an das Geld für die Übernahme, für Wachstumsschritte oder eine Neugründung eines Unternehmens kommt, machte Anne Carolin Knust von der Nord/LB deutlich. Bevor eine Finanzierungsentscheidung überhaupt gefällt werden könne, sei einiges an Vorarbeit notwendig. Dazu zählt Knust möglichst vollständige Unterlagen wie Betriebsspiegel, die letzten drei Jahresabschlüsse, ein Investitionskonzept und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung. Umso ungünstiger dabei die Ausgangssituation im Jahresabschluss sei, umso größer sei der Bedarf an zusätzlichen Unterlagen, denn die Kreditvergabe sei nicht nur abhängig von den möglichen Sicherheiten.
 
Praktiker Mathias Kley verwies in seinem Erfahrungsbericht unter anderem darauf, dass auch die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) vorab informiert werden müsse, wenn sie ein Zustimmungsrecht durch Landkauf nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) habe. Junglandwirt Alexander Blarr berichtete von aufwendigen und vielfältigen Bemühungen, ausreichend Eigenkapital zu schaffen. Magdalena Zelder riet, bei Banken "knallhart zu verhandeln", auch wenn das den Landwirten nicht in die Wiege gelegt werde. Eine angemessene Finanzierungsreserve sei zudem einzuplanen, um ein Polster für unerwartete Ereignisse zu haben.
  • (Wurde entfernt)

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...