Bei der Jugendorganisation der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (
DLG) am vorvergangenen Wochenende erklärte der Unternehmensberater Dr. Jan-Christoph Friedrichs vom Betriebswirtschaftlichen Büro aus Göttingen gegenüber den 250 teilnehmenden Junglandwirten, am Anfang des Übergabeprozesses stehe die rechtzeitige Einbindung von Abgeber, Hofnachfolger, weichenden Erben sowie gegebenenfalls Eltern oder Großeltern.
Das landwirtschaftliche Erbrecht verfolge das Ziel, den zu vererbenden Betrieb in seiner Gesamtheit an den Nachfolger weiterzugeben, den Übergebenden finanziell abzusichern und mit den weichenden Erben eine abschließende Regelung zu finden. Zur Vorbereitung gehöre somit auch die Bemessung der Altenteilsverpflichtungen wie Baraltenteil, Wohnrecht, Hege und Pflege sowie Sicherung des Altenteils. Friedrichs warnte davor, hier das komplette Grundbuch zu belasten.
- Landjugend: Ohne Hofabgabeklausel keine Rente? (19. März)...
- (Wurde entfernt)
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