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Hofübergabe: So können Sie die Schenkungssteuer bei Wohnhäusern senken

Immer weniger Familien können bei der Übergabe von Wohnhäusern vom Freibetrag bei der Schenkungssteuer profitieren. Den Wert der Schenkung können Sie jedoch mindern.
am Freitag, 12.08.2022 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Geht im Rahmen der Hofübergabe ein Wohnhaus von den Eltern an das Kind über, gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Sich innerhalb dieser Grenze zu bewegen, wird immer schwieriger. Doch der Wert der Schenkung lässt sich erheblich mindern.

Die steigenden Preise für Wohnraum beziehungsweise Häuser haben sich längst bis in die ländlichen Regionen hinein ausgewirkt. Aktuell treibt die hohe Inflationsrate diese Entwicklung noch weiter an. Für eine Hofübergabe sind das keine günstigen Bedingungen. Je höher der Wert für das Vermögen eingestuft wird, desto mehr Steuern sind zu zahlen.

Bemerkbar macht sich dies besonders bei Wohnhäusern, die nicht wie land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen steuerlich begünstigt übergeben werden können. Darauf weist das Beratungsunternehmen Ecovis hin und erklärt, wie der Wert eines Wohnhauses gemindert werden kann.

Freibeträge bei Schenkungssteuer oft nicht ausreichend

Je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und Steuerklasse beträgt der Steuersatz bei der Schenkungssteuer bis zu 50 Prozent. Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Neben dem Freibetrag von 400.000 Euro für Schenkungen an ein Kind gilt zum Beispiel für Schenkungen an den Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro und an ein Enkelkind von 200.000 Euro.

Angesichts der gestiegenen Immobilienpreise und der Inflation hat die Bedeutung der Freibeträge verloren – immer öfter reichen sie nicht mehr aus.

So lässt sich der Wert für ein Wohnhaus senken

Deshalb ist es sinnvoll, bei der Hofübergabe über Einschränkungen nachzudenken, die vereinbart werden können. Nach Angaben von Ecovis kommen hier Nutzungs- oder Duldungsauflagen in Frage. „Behält sich der Übergeber ein Wohnrecht am privaten Wohnhaus zurück, senkt das den Wert der Wohnung um den Wert des Wohnrechts“, so das Beratungsunternehmen.

Das Wohnrecht kann in Zahlen ausgedrückt den Wert der Schenkung deutlich mindern. In der Berechnung kommt es auf Nutzungsvorteil der Wohnung und das Alter des Übergebers an. Ist der Übergeber 65 Jahre alt, wird von einer statistischen Lebenserwartung von noch etwa 18 Jahren ausgegangen. Daraus ergibt sich laut Ecovis ein Kapitalisierungsfaktor von 11,525. Je höher die Lebenserwartung des Schenkers ist, desto größer wird der Kapitalisierungsfaktor.

Der Kapitalisierungsfaktor wird mit dem jährlichen Nutzungsvorteil der Wohnung multipliziert. Bei einem jährlichen Nutzungsvorteil von 8.000 Euro würde das also bedeuten: 11,525 x 8.000 Euro = 92.200 Euro.

Durch das Wohnrecht kann der Wert der Schenkung in diesem Fall um 92.200 Euro gemindert werden.

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