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Steuer und Finanzen

Imker aufgepasst: Tierseuchenkasse nicht vergessen!

am Mittwoch, 19.08.2015 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Seit Anfang des Jahres müssen Imker ihre Völker bei der Tierseuchenkasse melden. Wer dies noch nicht gemacht hat, sollte dies unverzüglich nachholen, um Entschädigung bei Tierverlusten zu erhalten.

Seit dem 1. Januar 2015 sind Halter von Bienen und Hummeln in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von MV verpflichtet. Außerdem muss jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt anzeigen. Laut amtlicher Registrierung gibt es im Land insgesamt 2.593 Bienenhalter. Der Melde- und Beitragspflicht in der Tierseuchenkasse allerdings sind bislang nur 1.802 Imker nachgekommen. 

Wichtig für Bienengesundheit

Eine ordnungsgemäße Meldung und Beitragszahlung ist Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Bienenseuche, wie zum Beispiel der Amerikanischen Faulbrut. Die Tierseuchenkasse leistet nicht nur Entschädigungen für Tierverluste, sie wirkt auch an der Verbesserung der Bienengesundheit mit. Das kann aber nur gelingen, wenn die Meldungen bei der Tierseuchenkasse vollständig vorliegen und die Beiträge pro Bienen- und Hummelvolk in Höhe von 1,50 € entrichtet werden.
 
Außerdem werden im Land Überwachungsuntersuchungen zur Erkennung der Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut durchgeführt und Imker bei der Bekämpfung der Varroamilbe unterstützt. Als weitere Maßnahme soll den Imkern fachliches Know-How in Gestalt eines Bienengesundheitsdienstes zur Verfügung gestellt werden. 
 
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus fordert deshalb alle Imker, die bisher der bestehenden Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse noch nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich zu tun.
  
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht an die Tierseuchenkasse erhalten Sie unter www.tskmv.de. Unter dieser Adresse ist auch eine online-Anmeldung möglich.
 

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