Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, endet damit der seit September vergangenen Jahres geltende vorübergehende Antragsstopp. Er war notwendig geworden, um angesichts der außergewöhnlich hohen Nachfrage bei gleichzeitiger Kürzung der Bundesmittel um jährlich 18,5 Millionen Euro Finanzierungslücken zu verhindern.
Um das Programm wieder öffnen zu können, war laut Ministerium eine Anpassung der Förderkonditionen und des Auswahlverfahrens erforderlich. Künftig gilt mit Ausnahme kleiner Investitionen im Berggebiet für alle Maßnahmen ein einheitlicher Fördersatz von 20 Prozent. Zuschüsse sind bis zu einem Investitionsvolumen von 750.000 Euro bei Einzelunternehmen bzw. 1,5 Millionen Euro bei Betriebszusammenschlüssen möglich.
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