Nur wenige Stunden hat es gedauert, bis am Montag (11.1.) die verfügbaren 72,5 Mio. Euro aus dem Investitionsprogramm Landwirtschaft für den Kauf von Maschinen und Geräten beantragt waren. Darum hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute entschieden, weitere 72 Mio. Euro, die ursprünglich für das zweite Halbjahr vorgesehen waren, vorzuziehen.
Die zweite Förderrunde soll in sechs Wochen starten, kündigt Klöckner in einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen an, das agrarheute vorliegt.
Weitere Umverteilung der Fördergelder möglich
Klöckner schreibt, sie wolle den Schwung nutzen und möglichst vielen Landwirten schon im ersten Halbjahr die Möglichkeit geben, Investitionen vorzunehmen. Darüber hinaus deutet die Ministerin an, die Mittel flexibler einzusetzen. Es bestehe die Möglichkeit, von „Verpflichtungsermächtigungen“ noch in diesem Jahr Gebrauch zu machen, schreibt die Ministerin. Das bedeutet, dass sich das Ressort in einem Jahr zu Ausgaben verpflichten könnte, die erst in einem künftigen Haushaltsjahr zu leisten sind.
Nach bisherigem Stand sind die 816 Mio. Euro aus dem Investitionsprogramm fest auf die vier Jahre Laufzeit bis 2024 verteilt, nämlich 207 Mio. Euro in diesem Jahr, je 228 Mio. Euro in den beiden Folgejahren und 153 Mio. Euro im letzten Programmjahr.
Für Lagerstätten können Anträge gestellt werden
Hinzu kommt eine Verteilung der Gelder auf drei Fördertöpfe, nämlich Maschinen und Geräte, Lagerstätten für Wirtschafsdünger und Gülleseparationsanlagen. Während die Mittel für Maschinen und Geräte aktuell alle durch Anträge gebunden sind, können Zuschüsse für den Bau von Wirtschaftsdüngerlager noch bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden. Die Nachfrage soll allerdings auch hier hoch sein. In der aktuellen Antragsrunde stehen dafür 26 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge zur Förderung von Separationsanlagen können noch nicht gestellt werden.
Kritik an enger Lieferfrist
Von Seiten investitionswilliger Landwirte wird kritisiert, dass die Förderrichtlinie des Bundes eine zu kurze Auslieferungsfrist für die Maschinen und Geräte vorsieht. Wer in der ersten Antragsrunde zum Zuge gekommen ist, darf seine Bestellung erst nach der Zusage durch die Rentenbank aufgeben. Die Maschine muss aber bis Ende Oktober geliefert und bezahlt werden. Praktiker berichten, viele Hersteller hätten gerade für Düngetechnik schon seit längerem Lieferfristen von ein bis zwei Jahren.
Auch beim Dachverband der Landtechnikindustrie (VDMA) heißt es, die Hersteller hätten bereits vor der Eröffnung des Investitionsprogramms volle Auftragsbücher geschrieben. Die Industrie wolle sich den ehrgeizigen Lieferzielen zwar stellen. Für die zweite Antragsrunde forderte ein Sprecher des VDMA dennoch, die Lieferfristen aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage in zahlreichen Segmenten "deutlich auszuweiten".
Klöckner: Mehr als die Hälfte der Anträge aus kleinstrukturierten Gebieten
Klöckner zufolge wollen insbesondere kleine und mittlere Betriebe die Förderung in Anspruch nehmen. Mehr als die Hälfte der Anträge zur Maschinenförderung sollen aus kleinstrukturierten Gebieten stammen.
Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger hatte gestern (12.1.) in einem Interview mit agrarheute kritisiert, die Förderbedingungen zeigten eine eindeutige Präferenz für Großbetriebe.
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